Nach dem Nationalrat setzt sich auch eine deutliche Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) für die Aufhebung der Mindeststrafe ein.
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Bild ein Autos. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entscheid in der Rechtskommission des Ständerats fiel mit 8 zu 3 Stimmen.
  • Eine Minderheit beantragt, die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufzuheben.

Wer ein Raserdelikt begeht, soll künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen müssen. Nach dem Nationalrat setzt sich auch eine deutliche Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) für die Aufhebung der Mindeststrafe ein.

Der Entscheid fiel mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen.

Eine Kommissionsminderheit beantragt gemäss Mitteilung, die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufzuheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes geprüft werden kann.

Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von bürgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gefängnis auf und will auch wieder Geldstrafen ermöglichen.

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