Das Krankenversicherungsgesetz soll so angepasst werden, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten wird.
Joachim Eder, Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, im Ständerat.
Joachim Eder, Präsident der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, im Ständerat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will die Prämienregionen beibehalten.
  • Man fordert nun vom Bundesrat eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes.

Die Prämienregionen sollen unverändert bleiben. Das fordert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK).

Mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie entschied sich für diesen Vorstoss anstelle einer Motion von Hannes Germann (SVP/SH), die in dieselbe Richtung zielt.

Die SGK will den Bundesrat beauftragen, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten werden kann. Auf diese Weise könnten Prämiensprünge vermieden werden, argumentiert sie.

Bezirke statt Gemeinden

Im Herbst 2016 hatte Gesundheitsminister Alain Berset eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht vor, dass sich die Einteilung der Prämienregionen künftig nicht mehr an Gemeinden, sondern an Bezirken orientiert.

In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag auf Widerstand. Versicherten in einigen ländlichen Gebieten drohen durch die Neueinteilung zum Teil deutlich höhere Krankenkassenprämien. An der Einteilung nach Bezirken wurden auch grundsätzliche Zweifel geäussert. Berset verschob deshalb die ursprünglich für 2018 geplante Neueinteilung der Prämienregionen.

Gesetzesänderung nötig

Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass die Prämienregionen und die maximal zulässigen Prämienunterschiede anhand einheitlicher Kriterien auf der Grundlage der Kostenunterschiede zwischen den Regionen festgelegt werden.

Die aktuelle Einteilung der Prämienregionen erfülle diese Kriterien nicht, hält die SGK fest. Die Rechtsgrundlagen seien daher anzupassen - aber so, dass die aktuelle Einteilung beibehalten werden könne. Kantone mit mehreren Prämienregionen sollen die gleiche Anzahl Regionen behalten, und deren räumliche Ausdehnung soll ungefähr der heutigen entsprechen.

Der Bundesrat soll auch regeln, welcher Region eine Gemeinde nach einer Fusion zuzuordnen ist. Heute liegt dies in der Kompetenz der Kantone.

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