Polizei darf Handy nicht einsehen – Politikerin reagiert

Die Ermittlungen zur Messerattacke in Winterthur werden durch eine sogenannte Siegelung erschwert. Eine Politikerin fordert jetzt Massnahmen.

Winterthur
Am 28. Mai kam es zu einer Messerattacke in Winterthur ZH. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verdächtige der Attacke in Winterthur verweigert die Handydurchsuchung.
  • So darf die Polizei seine Geräte nicht untersuchen. Die Praxis sorgt für Kritik.
  • Eine Politikerin fordert Massnahmen – etwa den KI-Einsatz für die Datenanalyse.

Die Ermittlungen zum Messerangriff in Winterthur ZH stossen auf rechtliche Herausforderungen.

Der mutmassliche Täter, ein 31-jähriger schweizerisch-türkischer Doppelbürger, hat die sogenannte Siegelung beantragt.

Das bedeutet: Er wehrt sich dagegen, dass Behörden sein Handy und seinen Laptop durchsuchen dürfen.

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Nach der Messerattacke am Bahnhof von Winterthur ist die Verunsicherung zu spüren. - Nau.ch / Nico Leuthold

Bei einer Siegelung prüft ein Gericht, welche Daten die Ermittler einsehen dürfen. Das Verfahren soll private Daten schützen, die nichts mit dem Fall zu tun haben. Auch Informationen, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, sind so geschützt.

Regel stammt aus analogen Zeiten

Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als Daten noch auf Papier existierten. Heute sind die Datenmengen auf Smartphones und Computern enorm. Das stellt die Gerichte vor grosse Herausforderungen.

Das ruft die Politik auf den Plan. Die Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt aus dem Kanton Zug sitzt in der Geschäftsprüfungskommission. Dieses Gremium überwacht unter anderem die Bundesbehörden und hat sich mit dem Thema befasst.

Grünen-Politiker fordert Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Weichelt bestätigt, dass sich die Ausgangslage verändert hat. Sie erklärt gegenüber der SRF-Sendung «Echo der Zeit»: «Früher hatte man viel in Papierform, heute hat man vieles elektronisch. Es gibt eine riesige Arbeit, das alles auszuwerten.»

Sie regt an, Künstliche Intelligenz – kurz KI – für die Auswertung grosser Datenmengen einzusetzen.

Soll die Justiz KI zur Auswertung grosser Datenmengen einsetzen dürfen?§

Zusätzlich stellt sie die Frage, ob die Gerichte genug Personal haben. Falls nicht, könnte eine Aufstockung der Mitarbeitenden notwendig sein.

Politik hat bereits erste Massnahmen ergriffen

Bereits 2024 hat die Politik reagiert. Die Frist für die Bearbeitung von Siegelungsanträgen wurde verkürzt. Das soll dazu beitragen, Strafverfahren schneller abschliessen zu können.

Die Geschäftsprüfungskommission prüft nun, ob diese Änderung wirkt. Falls nicht, könnten laut Weichelt Ausnahmeregeln für bestimmte Delikte eingeführt werden. Dazu gehören etwa schwere Wirtschaftsdelikte oder Terrorfälle.

Weichelt betont gleichzeitig, dass die Debatte nicht nur wegen des Falls Winterthur geführt werden darf. Die Behörden gehen dort von einem psychisch auffälligen Einzeltäter aus. Die Frage der Siegelung betrifft aber viele Verfahren.

Kritik auch von Bundesanwalt

Auch Bundesanwalt Stefan Blättler sieht dringenden Handlungsbedarf. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» kritisierte er, dass die heutigen Bestimmungen nicht mehr zeitgemäss seien. Die Gerichte müssten heute viel grössere Datenmengen prüfen als früher.

Das kostet Zeit. Bis alle Daten gesichtet und freigegeben werden, dauert es laut Blättler zu lange. Das verzögert die Strafverfahren erheblich.

Stefan Blättler
Stefan Blättler ist Bundesanwalt. - keystone

Blättler mahnte: «Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde.»

So lange könne man anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben habe.

Kommentare

User #4535 (nicht angemeldet)

Dieses SVP-Siegel-Gesetz war eigentlich für Vermögensverwalter und Anwälte gedacht, welche hier in der Schweiz hunderte Milliarden waschen, damit sie bei Verdacht ihr Geschäft schützen können.

User #3477 (nicht angemeldet)

Und in den TV Krimis wird vielfach die Verdächtigen und ihre "Alibis" mittels Einsicht der Handyd überprüft auch mittels Handyortungen wird das Bewegungsprofil und der Zeitraum überprüft? Ist sicher auch in der Realität so oder täusche ich mich?

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