Parlament verlangt Lastenausgleich für Familienausgleichskassen

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Bern,

Das Parlement will bei Familienausgleichskassen für einen vollen Lastenausgleich sorgen. Ziel ist eine Angleichung der heute unterschiedlichen Beitragssätze.

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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone sollen bei Familienausgleichskassen für einen vollen Lastenausgleich sorgen.
  • Es gehe laut Kommission darum, einen Systemfehler zu beheben.

Die Kantone sollen bei Familienausgleichskassen zwingend für einen vollen Lastenausgleich sorgen müssen. Diesen Auftrag hat das Parlament dem Bundesrat erteilt. Ziel ist eine Angleichung der heute unterschiedlichen Beitragssätze.

Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion von Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) mit 137 zu 33 Stimmen bei 3 Enthaltungen überwiesen. Heute verfügen 16 Kantone über einen Lastenausgleich, weitere drei arbeiten an der Einführung. Nach Ansicht von Baumann hat sich dieses System grundsätzlich bewährt.

Baumann argumentierte mit den unterschiedlichen Kosten-Portfolios und Beitragssätzen der landesweit 229 Familienausgleichskassen. Auf der einen Seite stünden Ausgleichskassen von Branchen mit tiefen Lohnsummen und einem hohen Anteil von Müttern, auf der anderen Kassen, in denen vor allem gut verdienende Männer versichert seien.

Kassen mit geringeren Lasten könnten tiefere Beitragssätze festlegen als jene mit hohen Lasten. Die Beitragssätze der einzelnen Kassen bewegen sich laut Motionstext zwischen 0,10 und 3,36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes.

Systemfehler beheben

Die Kommission unterstützte das Anliegen. Es gehe darum, einen Systemfehler zu beheben, erklärte Lorenz Hess (BDP/BE) im Namen der Kommission. Das ursprüngliche Ziel, Kosten gleichmässig zu verteilen, funktioniere nicht. Die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen seien zu gross.

Um Wettbewerbsnachteile und eine übermässige Belastung der Tieflohnbranchen zu beseitigen, müsse auch in der Familienzulage den sozialen Lastenausgleich vorzuschreiben, argumentierte Hess.

Die Kommissionsminderheit stellte sich gegen das Anliegen und begründete dies mit der Zuständigkeit der Kantone. Habe ein Kanton keinen Lastenausgleich eingeführt, habe er Gründe dafür, erklärte Regine Sauter (FDP/ZH). Der Wettbewerb sei kein Systemfehler, sondern politisch gewollt.

Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Eine Pflicht zum vollen Lastenausgleich trage dem in der Familienpolitik stark verankerten Föderalismus nicht Rechnung, argumentiert er. Es seien vorwiegend die Kantone, welche Art und Höhe der Leistungen zugunsten der Familien festlegen.

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