Parlament stimmt für Lockerungen beim Rodungsersatz
Der Nationalrat hat für Änderungen im Waldgesetz zur Rodungsersatzregelung gestimmt.

Bei Rodungen müssen Waldflächen künftig in mehr Fällen nicht mehr zwingend an einem anderen Ort aufgeforstet werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion aus dem Ständerat gutgeheissen. Die grosse Kammer nahm den Vorstoss des St. Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth mit 113 zu 75 Stimmen bei einer Enthaltung an.
Der Ständerat hatte schon in der Wintersession Ja gesagt zu der Motion. Der Wald sei in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht, vielmehr wachse er, begründete Würth sein Anliegen.
Aufwertung statt Neupflanzung
Er schlägt konkret vor, dass der Rodungsersatz neu mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen kann. Ausgenommen wären temporäre Rodungen. In diesem Fall soll weiterhin an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.
Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission befürwortete eine Änderung des Waldgesetzes. Sie argumentierte, sonst drohe die landwirtschaftliche Nutzfläche zu schrumpfen.
Gegenstimmen und Umsetzungsvorschlag
Eine Kommissionsminderheit beantragte erfolglos die Ablehnung der Motion. Sie war der Ansicht, das geltende Recht biete genügend Möglichkeiten für Ausnahmen vom Realersatz. Hauptgrund des Drucks auf das Kulturland sei der Strassen- und Siedlungsbau, wandte Gabriela Suter (SP/AG) namens der Minderheit ein.
Der Bundesrat muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Er war mit dem Auftrag einverstanden. «Diese Massnahme ist weit weg von einer Aufweichung des Waldgesetzes», sagte Umweltminister Albert Rösti. Es handle sich um eine bescheidene Flexibilisierung. Angesichts der geopolitischen Lage sei der Erhalt der Fluchtfolgeflächen prioritär.