Parlament bewilligt Millionenkredit für Auftritt an Expo in Osaka
2025 findet die Expo in Osaka, Japan, statt. Jetzt hat das Parlament einem Millionenkredit für einen Auftritt der Schweiz zugestimmt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der der Bund will, dass die Schweiz an der Expo im japanischen Osaka teilnimmt.
- Damit ist das Parlament einverstanden und einen entsprechenden Kredit bewilligt.
- Die Expo wird von April bis Oktober 2025 durchgeführt.
Das Parlament ist einverstanden damit, dass der Bund die Teilnahme der Schweiz an der Expo im japanischen Osaka unterstützt. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat einen entsprechenden Kredit von 17,6 Millionen Franken bewilligt. Die Expo findet vom 13. April bis zum 13. Oktober 2025 statt.
Der Schweizer Pavillon soll unter dem Motto «Die innovative Schweiz» stehen und illustrieren, wie die schweizerische Innovationskraft zu Nachhaltigkeit und Wohlstand beiträgt.
Die Weltausstellung sei eine attraktive Plattform für Forschung und Wirtschaft, um ihr Beziehungsnetz zu pflegen, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Er hatte im Frühjahr die Expo-Organisatoren in Japan getroffen.
Konzept «schon länger überholt»
Auch Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) hob die Vorteile eines Schweizer Pavillons an der Expo hervor. Die Schweiz könne sich dort einem Millionenpublikum präsentieren. Gegen die Vorlage opponierte im Nationalrat nur rund die Hälfte der SVP-Fraktion – aus grundsätzlichen Überlegungen. Laut deren Sprecher Peter Keller (NW) ist das Konzept von Weltausstellungen «schon länger überholt». Im Ständerat gab es keinen Widerstand.
Der Bund setzt sich zum Ziel, durch Sponsoringbeiträge in der Höhe von rund 4,4 Millionen Franken den Nettoaufwand des Bundes zu verkleinern. Die Akquisition von Sponsoren wird sich nach neuen Richtlinien des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) richten.

Diese wurden erarbeitet, nachdem geplante Beiträge des Tabakkonzerns Philip Morris International an den Schweizer Pavillon an der Weltausstellung in Dubai für Aufsehen und auch für Unverständnis gesorgt hatten.
Mit dem Ja beider Räte ist die Vorlage unter Dach und Fach. Der Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum, weshalb keine Schlussabstimmungen nötig sind.