Parlament beschliesst höhere Hürden für Wiedergutmachung
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, dass man sich nach einer Strafe nicht mehr so leicht freikaufen kann.

Das Wichtigste in Kürze
- In Zukunft soll man sich nicht mehr ohne Geständnis von einer Strafe loskaufen können.
- Die beiden Räte haben die Vorlage für die Schlussabstimmung freigegeben.
Wer gegen das Gesetz verstossen hat, soll sich nicht mehr so leicht wie heute von einer Strafe freikaufen können. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat höhere Hürden für die Wiedergutmachung beschlossen.
Künftig sollen die Behörden auf Strafverfolgung oder Strafe verzichten können, wenn der Täter den Schaden gedeckt oder alles Zumutbare zum Ausgleich des Unrechts unternommen hat. Für die fragliche Tat muss eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Frage kommen. Bei einem höheren Strafmass ist die Wiedergutmachung ausgeschlossen.
Weiter muss der Täter den Sachverhalt gestanden haben. Das Interesse der Öffentlichkeit und des Opfers an einer Bestrafung darf nur gering sein. Heute ist eine Wiedergutmachung möglich bei einer bedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein Geständnis ist nicht nötig. Das hat in den letzten Jahren in einigen Fällen für Kritik gesorgt.
Berühmte Beispiele
Öffentlich diskutiert wurde die Wiedergutmachung zunächst im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Dieses war 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden. Als sich der Milliardär Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Börsengesetz freikauften, war von «Checkbuch-Justiz» die Rede.
Nach diesen Fällen wurde der Ruf nach einer Streichung des Wiedergutmachungs-Artikels laut. Der inzwischen verstorbene Nationalrat Daniel Vischer (ZH/Grüne) schlug stattdessen die nun beschlossene Einschränkung vor. Damit würden die Hürden für eine Wiedergutmachung erhöht, aber massvoll, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Entscheid im Ständerat fiel einstimmig. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.