Obligatorisches Referendum für Staatsverträge auf der Kippe

Keystone-SDA
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Bern,

Im Gegensatz zum Ständerat erkennt die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission weiterhin keinen Mehrwert bei einem neuen obligatorischen Referendum für völkerrechtliche Verträge. Beharrt auch die grosse Kammer auf ihrem Standpunkt, ist die Vorlage erledigt.

Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) sei nach wie vor nicht von einer Verfassungsänderung überzeugt, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung aber knapp aus.

Klar war der Entscheid des Ständerats in der Herbstsession. Geht es nach ihm, soll in der Bundesverfassung definiert werden, welche völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt sind und welche nicht.

Gemäss Ständeratsentscheid sollen völkerrechtliche Verträge dann Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn die Verträge «Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert».

Bestimmungen von Verfassungsrang sind demnach namentlich Bestimmungen über den Bestand der Grundrechte, die Bürgerrechte und die politischen Rechte, das Verhältnis von Bund und Kantonen und die Zuständigkeiten des Bundes oder der Kantone; die Grundzüge der Organisation und des Verfahrens der Bundesbehörden.

In der Sondersession im Mai hatte der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 140 zu 50 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Grund für diesen Entscheid war, dass eine Mehrheit der grossen Kammer mit der Definition, welche Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen und welche nicht, nicht einverstanden war und schliesslich gänzlich am Vorhaben zweifelte.

Nach verbreiteter Auffassung ist das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter bereits heute Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts (obligatorisches Referendum sui generis). Der Fokus liegt gemäss einem Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ) dabei auf der politischen Bedeutung von völkerrechtlichen Verträgen, wobei auch verfassungsrechtliche Aspekte erfasst würden.

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