Obergericht Aargau bestätigt Urteil wegen sexueller Diskriminierung
Eine Servicemitarbeiterin einer Bar in Baden AG hat sich wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung schuldig gemacht. Das Aargauer Obergericht verurteilte die Frau, weil sie 2023 zwei lesbische Frauen wegen eines Kusses aus dem Lokal verwies.

Das Obergericht bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Es verurteilte die 54-jährige Service-Angestellte zu einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen à 90 Franken sowie zu einer Busse von 540 Franken. Dies geht aus dem schriftlichen Urteil des Obergerichts hervor. Die Angestellte wollte mit ihrer Berufung einen Freispruch erreichen.
Die beiden lesbischen Frauen hatten die Angestellte angezeigt. Sie bestellten an einem Nachmittag im Januar 2023 in einer Bar im Bahnhof Baden zwei Biere. Während der Konsumation gab die Angestellte den beiden jungen Frauen das Geld für die bereits bezahlten Biere jedoch zurück.
Sie sagte gemäss Urteil, es werde nicht toleriert, dass sich zwei Frauen in der Bar/Lokalität küssten. Ein Paar von zwei Frauen werde hier nicht gern gesehen.
Diese Verhalten erfüllt gemäss Obergericht den objektiven und subjektiven Tatbestand der Diskriminierung. Die Wegweisung sei ausschliesslich aufgrund der sexuellen Orientierung der Kundinnen erfolgt, heisst es in der Begründung des Urteils.
Das Gericht stellte weiter klar, dass die angebotene Leistung in einem Gastronomiebetrieb nicht nur aus dem Servieren von Getränken bestehe, sondern auch die Überlassung eines Platzes zum Verweilen umfasse.
Die Beschuldigte behaupte zwar, sie habe die Frauen nur wegen ihrer Lautstärke und Trunkenheit weggewiesen. Das Obergericht wertete dies jedoch als Schutzbehauptung. Videoaufnahmen zeigten, dass die Frauen sich ruhig verhalten hätten. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst über das schriftliche Urteil (SST.2025.194 vom 3.2.2026)






