Nicht mehr Schutz für illegal anwesende Opfer von Sexualdelikten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Werden rechtswidrig in der Schweiz lebende Frauen Opfer einer Sexualstraftat, sollen sie keinen zusätzlichen Schutz erhalten. Dass Strafverfolgungsbehörden den illegalen Aufenthalt nicht anzeigen müssen, will der Ständerat nicht.

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    Der Ständerat. - keystone

    Mit 28 zu 12 Stimmen und mit 3 Enthaltungen lehnte er am Donnerstag eine Motion von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP/VD) ab. Wenn Frauen ohne geregelten Aufenthalt eine Sexualstraftat anzeigen wollten, riskierten sie ihre Ausweisung, schrieb Jaccoud. Doch sie brauchten Schutz, und Täter dürften nicht straflos davonkommen.

    Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) war gegen die Motion. Sie hielt das Strafrecht für den falschen Ort, um das Dilemma der Opfer zwischen illegalem Aufenthalt und Strafverfolgung zu lösen, fand sie. Der geeignete Ort wäre eine Anpassung im Migrationsrecht.

    Auch wollte die Mehrheit nicht bestimmte Opfer anders behandeln als andere. Ein Antrag, die Motion auf alle Personen anzuwenden, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und Opfer einer Straftat geworden sind, wurde in der Kommission abgelehnt.

    Die rot-grüne Minderheit war für die Motion. Geschlechtsspezifische Gewalt betreffe vor allem Frauen, machte sie geltend. Entsprechend sei ein besonderer Schutz angezeigt, der nicht vom Aufenthaltsstatus der Opfer abhängen dürfe. Die betroffenen Frauen seien in einer prekären Lage, sagte Carlo Sommaruga (SP/BE).

    Als Beispiel nannte er den Fall eines ehemaligen Aargauer Politikers, der beschuldigt wird, mehrere Frauen betäubt und schwere Sexualdelikte an ihnen begangen zu haben. Die RK-S hatte ihren Antrag vor den Berichten zu dem Fall beschlossen. Die Mutter eines der Opfer – eine Polin – hatte ihre Stelle im Haushalt des Verdächtigten verloren.

    Mutter und Tochter wandten sich deshalb an die Sozialbehörde ihrer Wohngemeinde. Diese gewährte statt Sozialhilfe aber nur Nothilfe. Zudem meldete sie die beiden Frauen dem Migrationsamt. Wegen des Verdachts auf Scheinarbeit drohte ihnen die Wegweisung. Erst als sie ihren Fall öffentlich angeprangert hätten, sei dieses Verfahren gestoppt worden, sagte Sommaruga.

    Der Bundesrat hätte das Anliegen umsetzen wollen, um Frauen besser zu schützen, wie Justizminister Beat Jans sagte. Die Motion ist nun aber vom Tisch.

    Kommentare

    User #3649 (nicht angemeldet)

    Illegale sollen nicht immer mehr legalisiert werden.

    User #2347 (nicht angemeldet)

    Sich illegal in einem Land aufhalten ist strafbar. Deshalb erübrigt sich der Rest. Nein, mein Kommentar ist NICHT rassistisch gemeint.

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