Neuer GAV für Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe ab 1. Juli

Keystone-SDA
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Bern,

Ab 1. Juli gilt ein neuer Gesamtarbeitsvertrag für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe mit höheren Löhnen und mehr freien Wochenenden.

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Die Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe sind oft hart: frühe Einsätze, Wochenendarbeit, schweres Heben und Gesundheitsrisiken sind Alltag. (Symbolbild) - dpa

Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe tritt nach «intensiven Verhandlungen» am 1. Juli in Kraft. Er sieht bessere Löhne und mehr freie Wochenenden vor, wie die Gewerkschaft Unia mitteilt.

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2025-2028 bringe spürbare Verbesserungen für die rund 35'000 Angestellten «in einer Branche mit oft harten Arbeitsbedingungen», hiess es in der Mitteilung vom Montag weiter.

Die Arbeitsbedingungen im Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe seien oft schwierig: Arbeit zu Randzeiten, Wochenendarbeit, schwere Lasten und ein erhöhtes Risiko für Berufskrankheiten gehörten zum Alltag. Trotz hoher fachlicher Anforderungen lagen die Löhne laut Unia bisher unter dem Durchschnitt vergleichbarer Branchen. Mit dem neuen GAV gehe es endlich vorwärts.

Grossartige Neuigkeiten aus der Backstube

Die Unia sei erstmals seit rund zehn Jahren wieder Vertragspartnerin in der Branche. Der GAV wurde bereits letztes Jahr verhandelt und die Mindestlöhne sind seit 1. Januar 2025 in Kraft, wie es auf Anfrage von Keystone-SDA bei der Unia hiess. Nun habe der Bundesrat am 10. Juni den GAV per 1. Juli allgemeinverbindlich erklärt.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringe mehrere Verbesserungen für die Beschäftigten: So steigen die Mindestlöhne je nach Qualifikation und Dienstjahren um 3,1 bis 7,7 Prozent. Und dank des automatischen Teuerungsausgleichs halten die Löhne künftig mit der Inflation Schritt, wie es weiter hiess.

Mehr Freizeit und bessere Bezahlung

Künftig hätten zudem alle Mitarbeitenden Anspruch auf zwölf freie Wochenenden pro Jahr. Die Nachtarbeit werde neu mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet. Zudem bestehe ein klarer Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche. Ausserdem werde die Arbeitsplanung verbindlicher.

Erstmals würden auch Lernende in den GAV einbezogen. Für sie gelten demnach neu Mindestlöhne zwischen 850 und 1'400 Franken, je nach Lehrjahr.

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