Neue IV-Revision mit Neurentenbremse und Zusatzfinanzierung
Der Bundesrat plant eine IV-Revision mit Fokus auf Neurenten-Bremse und Zusatzfinanzierung.

Der Bundesrat bereitet eine nächste IV-Revision mit zwei Stossrichtungen vor. Es geht um eine Bremse für Neurenten psychisch schwer beeinträchtigter Jugendlicher und eine mögliche Zusatzfinanzierung wegen der schlechten Finanzaussichten. Die Leitlinien will der Bundesrat im August 2026 verabschieden.
Die Vorschläge soll das damit beauftragte Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im ersten Quartal 2026 vorlegen, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Die Zunahme der Neurenten für psychisch kranke junge Leute fordern die Invalidenversicherung (IV) stark. Die Landesregierung will deshalb diese Entwicklung mit geeigneten Massnahmen bremsen.
Darunter fällt eine speziell auf Jugendliche ausgerichtete Leistung, die mit intensiver individueller Unterstützung eine rasche Rentenzusprache verhindern soll. Schon die letzte Revision vollzog bereits Schritte, welche den Anstieg der Neurenten von Jugendlichen bremsen sollen.
Mehr Unterstützung für junge IV-Versicherte geplant
So verstärkten die IV-Stellen die Beratung und Begleitung junger Versicherter zwischen dem Abgang von der Schule und dem Beginn der ersten Berufsausbildung. Das muss sich gemäss den Absichten des Bundesrats noch verbessern, etwa bei der Ausbildung und der Fallbegleitung sowie in der Vernetzung aller Beteiligten. In die Vorschläge sollen die Erkenntnisse aus der laufenden IV-Evaluation einfliessen.
Die zunehmend bedenkliche finanzielle Situation der IV veranlasste den Bundesrat zudem, das EDI mit der Prüfung einer Zusatzfinanzierung zu beauftragen. 2024 stieg die Zahl der Neurenten gegenüber 2023 weiter und im ersten Quartal 2025 zeichnete sich kein Ende des Trends ab.
Die verfügbaren Daten und die demografischen Prognosen zeigen gemäss dem Bundesrat ein düsteres Bild. Die Gründe sind vielschichtig. In den letzten Jahren sanken die Reserven der IV auf 37,5 Prozent und damit unter die gesetzliche Schwelle von 50 Prozent einer Jahresausgabe.
Neben der Zusatzfinanzierung zur Stabilisierung der Finanzen soll das EDI Möglichkeiten einer Entschuldung der IV prüfen. Die Invalidenversicherung steht der AHV mit 10 Milliarden Franken in der Kreide. Die Diskussion über die Zusatzfinanzierung der IV will der Bundesrat mit jener bei der AHV abstimmen. Eine Auslegeordnung über alle laufenden Projekte der IV soll zudem der Koordination der Massnahmen dienen.