Die Einbürgerung soll in der Schweiz vereinfacht werden. Das fordert die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N).
Reisepass
Ansicht eines Schweizer Reisepass. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ausländer der dritten Generation können seit 2018 einfacher eingebürgert werden.
  • Dies hat sich statistisch aber kaum gezeigt, deswegen werden Änderungen gefordert.
  • Die parlamentarische Initiative wurde von der SPK-N angenommen.

Die im Februar 2018 in Kraft getretene erleichterte Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation hat sich statistisch kaum niedergeschlagen. Nun fordert die Staatspolitische Kommission des Nationalrats Korrekturen.

Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission eine parlamentarische Initiative beschlossen. Mit dieser sollen die Zugangsbedingungen weniger restriktiv gestaltet und unnötige administrativen Hürden möglichst beseitigt werden.

Es seien Verbesserungen nötig, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.

Vereinfachtes Verwaltungsverfahren

Konkret soll der Geburtsort berücksichtigt, die Art des erforderlichen Aufenthaltstitels erweitert und der Umfang des berücksichtigten Bildungssystems ausgedehnt werden. Dies ist dem eingereichten Text zu entnehmen. Zudem soll das Verwaltungsverfahren vereinfacht werden, das einzuhalten ist, um die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente zu finden.

Werde nichts getan, dauere es über dreissig Jahre, bis die dritte Ausländergeneration in der Schweiz auf einfache Weise eingebürgert sei. So begründet die SPK-N ihre Kommissionsinitiative. Das Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung müssten revidiert werden, damit die vom Volk gewünschte erleichterte Einbürgerung wirksam werde.

Mit der Initiative befasst sich als Nächstes die Schwesterkommission des Ständerats.

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