Nationalratskommission sagt Ja zu zweiter Chance für Verschuldete

Keystone-SDA
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Bern,

Verschuldete könnten bald eine zweite Chance erhalten, dank einer geplanten Gesetzesänderung.

Schweiz
Die Vorlage bringt ein Sanierungskonkursverfahren für Personen, die hoffnungslos verschuldet sind. (Symbolbild) - Pexels

Verschuldete sollen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben erhalten. Die zuständige Nationalratskommission ist einverstanden mit dafür nötigen Änderungen des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Die Vorlage bringt ein Sanierungskonkursverfahren für Personen, die hoffnungslos verschuldet sind.

Mit 16 zu 9 Stimmen verabschiedete die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) die Gesetzesänderung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Voraussichtlich im September wird der Nationalrat darüber entscheiden. Von ihrer Absicht, die Abschöpfungsdauer im Verfahren von drei – so beantragt es der Bundesrat – auf fünf Jahre zu erhöhen, rückte die RK-N wieder ab.

Minderheitsanträge fordern Anpassungen

Während dieser Zeit muss die verschuldete Person alle verfügbaren Mittel den Gläubigern überlassen und nachweisen, dass sie um ein regelmässiges Einkommen bemüht ist. Kommt sie in diesen drei Jahren ihren Pflichten nach, muss sie die verbleibenden offenen Forderungen in der Regel nicht begleichen.

Allerdings will die RK-N eine Regelung, die in bestimmten Fällen eine Verlängerung auf vier Jahre Abschöpfungsdauer zulässt. Diesen Kompromiss nahm sie mit 13 zu 11 Stimmen an. Allerdings gibt es dazu Minderheitsanträge: Eine Minderheit fordert eine Abschöpfungszeit von drei Jahren, wie vom Bundesrat beantragt.

Eine zweite pocht auf die Verlängerung auf fünf Jahre. Eine weitere Minderheit fordert, das Sanierungskonkursverfahren gar nicht erst einzuführen.

Teilweiser Schuldenerlass und längere Stundung möglich

Laut dem Bundesrat sieht das Schweizer Recht heute keine Möglichkeit für mittellose, hochverschuldete Menschen vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren.

Es sind Personen, bei denen ein Nachlassvertrag nicht gelingen kann. Die Vorlage enthält zudem ein vereinfachtes Nachlassverfahren, das sich an Verschuldete mit regelmässigem Einkommen richtet.

Es soll einen teilweisen Schuldenerlass oder eine längere Stundung der Schulden ermöglichen. Bei der Vorstellung des Vorhabens sagte der zuständige Bundesrat Beat Jans vor den Medien, laut Schätzungen könnten künftig in der Schweiz pro Jahr etwa zwei- bis zehntausend Menschen von den neuen Verfahren Gebrauch machen.

Kommentare

User #4359 (nicht angemeldet)

Nun der Witz an der Sache ist die überhöhten Forderungen der Gerichte/Amtsstuben. Die können immer noch Willkür walten lassen! 2 ähnliche Fälle unterschiedliche Schreibgebühren.

User #6308 (nicht angemeldet)

Als Kreditgeber würde ich dann ab sofort nurnoch Kredite an Personen abgeben welche nachweisen dass sie diese "zweite Chance" bereits verbraucht haben, sonst muss ich ja damit rechnen mein Geld nie mehr zu sehen.

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