Nationalratskommission reicht wegen Indiskretionen Strafanzeige ein
Die SGK-N zeigt sich empört über vorzeitige Veröffentlichungen zu AHV-Vorlagen und reicht wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige ein.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) ist ungehalten über Indiskretionen zu ihrer Sitzung zum Thema AHV. Sie hat wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eine Strafanzeige eingereicht.
Schon vor dem Abschluss der Kommissionssitzung seien Informationen zur Beratung der AHV-Vorlagen mit Details zu Anträgen, Beschlüssen und Mehrheitsverhältnissen in den Medien zu lesen gewesen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag.
«Die Kommission verurteilt diesen schwerwiegenden Vertrauensbruch und Verstoss gegen das Kommissionsgeheimnis», hiess es im Communiqué. Die SGK-N hat deshalb entschieden, eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses.