Nationalratskommission ist gegen fixe Limite bei Banken-Löhnen
Die Nationalratskommission lehnt eine feste Lohnobergrenze für Top-Banker von drei bis fünf Millionen Franken ab und will den Ständerats-Vorstoss abschwächen.

Eine Lohnobergrenze für Top-Bankerinnen und -Banker von drei bis fünf Millionen Franken im Jahr soll es auch künftig nicht geben. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Sie will einen vom Ständerat angenommenen Vorstoss abschwächen und auf eine fixe Limitierung verzichten.
Im März hatte der Ständerat überraschend Ja gesagt zu einer Motion von Jakob Stark (SVP/TG) zur Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen. Er forderte, dass Vergütungen pro Jahr drei bis fünf Millionen Franken nicht überschreiten dürften, und er wollte das Bankengesetz entsprechend abändern.
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ist anderer Meinung. Mit 17 zu 7 Stimmen gab sie einer Textänderung der Motion gegenüber der vom Ständerat beschlossenen Version den Vorzug, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Darüber entscheidet als Nächstes die grosse Kammer.
Geschäftserfolg bestimmt Boni-Auszahlung
Geht es nach der Nationalratskommission, sollen nur systemrelevante Banken strengere Regeln befolgen müssen. Und auch die Grossbanken sollen keine fixen Lohnlimiten erhalten, sondern ihre Vergütungssysteme so regeln, dass sie «keine falschen Anreize setzen».
Die WAK-N schreibt, dass insbesondere Boni nicht ausbezahlt werden sollten, wenn der Geschäftserfolg ausbleibe. Der geänderte Motionstext orientiert sich stark an einem Postulat, das die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nach dem Niedergang der Credit Suisse eingereicht hat.
Schweizer Parlamentarier hatten sich im März über den 15-Millionen-Franken-Lohn von UBS-Chef Sergio Ermotti schockiert gezeigt. Bezüglich schärferer Regeln für die Entlöhnung im Bankenwesen gingen die Meinungen aber auch damals auseinander.