Nationalratskommission gegen umfassende Böller-Bewilligungspflicht
Die WBK-N will das Abbrennen lärmerzeugender Feuerwerkskörper künftig regeln, setzt aber auf eine moderate Umsetzung statt strikter Verbote.

Wer bestimmte Böller anzünden will, soll dafür künftig eine Bewilligung einholen müssen. Die Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will die neuen Regeln jedoch nicht allzu restriktiv umsetzen.
Mit 16 zu 8 Stimmen hat sich die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) für eine Anwendung mit Augenmass ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Diese Lösung sieht vor, die Ausweispflicht auf besonders lärmerzeugende Feuerwerkskörper auszuweiten und Feuerwerkskörper, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, zu verbieten.
Kommissionsminderheit fordert schärfere Regelungen
Die Kommissionsminderheit plädiert für eine schärfere Variante. Demnach soll das Abbrennen von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern an privaten Anlässen sowie von Knallkörpern ohne visuelle Effekte verboten und die Ausweispflicht für Feuerwerkskörper erheblich ausgeweitet werden.
Die Kommission schickt nun beide Varianten in eine verkürzte Vernehmlassung, wie es hiess.