Die zuständige Nationalratskommission will nichts wissen von einem umfassenderen Medienartikel in der Bundesverfassung.
Medienförderung Bundesrat
Unterstützt werden sollen sowohl gedruckte, als auch Onlinemedien. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nationalratskommission will immer noch keinen Medienartikel in der Bundesverfassung.
  • Eine entsprechende parlamentarische Initiative wurde zum zweiten Mal abgelehnt.
  • Das aktuelle Massnahmenpaket zugunsten der Medien beweise, dass das System funktioniere.

Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative zum zweiten Mal abgelehnt - mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen aber relativ knapp. Die Initiative fordert, dass Artikel 93 der Bundesverfassung, welcher heute hauptsächlich Fragen zu Radio und Fernsehen regelt, neu als technologieneutraler Medienartikel formuliert wird.

Debatte «nicht notwendig»

Das Ziel: Auch Presseunternehmen sollen gemäss Verfassung direkt gefördert werden können. Anders als der Ständerat, der der Initiative von alt Ständerat Filippo Lombardi (Mitte/TI) vor einem Jahr zugestimmt hat, erachtet die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF-N) die Debatte darüber als «nicht notwendig», wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Laut der Kommissionsmehrheit ist das aktuelle Massnahmenpaket zugunsten der Medien der beste Beweis dafür, dass sich vielseitige Massnahmen auf Basis der heutigen Verfassungsgrundlage umsetzen lassen. Im neuen Mediengesetz, über das das Stimmvolk im kommenden Februar abstimmen wird, sollen beispielsweise Onlinemedien neu förderberechtigt sein.

Über die parlamentarische Initiative entscheidet nun der Nationalrat. Würde das Parlament letztlich einer Verfassungsänderung zustimmen, wäre das Volks- und Ständemehr erforderlich.

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