Die neue E-ID-Vorlage des Bundesrats nimmt eine weitere parlamentarische Hürde.
Die erste Vorlage des Bundesrats für die Einführung einer E-ID scheiterte am Vorhaben, die Herausgabe dieses Identitätsausweises Privaten zu überlassen. (Archivbild)
Die erste Vorlage des Bundesrats für die Einführung einer E-ID scheiterte am Vorhaben, die Herausgabe dieses Identitätsausweises Privaten zu überlassen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die neue Vorlage des Bundesrats zur Schaffung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) hat eine zweite parlamentarische Hürde genommen. Nachdem ihr im November die vorberatende Kommission des Nationalrats zustimmte, ist nun der Nationalrat auf sie eingetreten.

Den Eintretensbeschluss traf der Rat am Donnerstag oppositionslos. Die Fraktionssprecherinnen und -sprecher sprachen durchwegs von einer guten Vorlage. Der Bund habe die richtigen Schlüsse gezogen aus der Niederlage von 2021, als das Volk eine erste E-ID-Vorlage klar ablehnte.

Vom Misserfolg zum Neuanfang

Damals wollte der Bundesrat, dass Private die E-ID abgeben würden. Aus Sicherheitsbedenken – das zeigten Umfragen nach der Volksabstimmung – lehnte das Volk aber den Vorschlag ab. Nun soll der Bund für die Herausgabe der E-ID zuständig sein und die für den Betrieb nötige Infrastruktur anbieten.

Ab dem Jahr 2026 soll die E-ID vorliegen und die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz legen, wie der Bundesrat sagt. Nach dem Eintreten nahm der Nationalrat die Detailberatung der Vorlage auf.

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