Das neue Bundesgesetz für die Einführung einer staatlich anerkannten digitalen Identität ist in der Rechtskommission des Nationalrats gut angekommen.
Medienorientierung zur Blockchain-basierten digitalen ID in Zug.
Mit der elektronischen Identifizierung sollen Nutzer künftig einfacher und sicherer im Internet Geschäfte tätigen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Nationalrats stellt sich hinter die elektronische ID.
  • Zweck der E-ID ist es, den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern.

Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste – das so genannte E-ID-Gesetz – eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit der elektronischen Identifizierung sollen Nutzer künftig einfacher und sicherer im Internet Geschäfte tätigen oder auf E-Governement-Anwendungen zugreifen können.

Der Entwurf für ein E-ID-Gesetz sieht eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft vor, welche von der Kommission befürwortet wird. Der Staat soll demnach die Identität einer Person überprüfen und bestätigen. Die eigentlichen technischen Trägermittel für die Identifizierung werden von privaten Anbieten entwickelt und bereit gestellt.

Wie die Kommission mitteilte, soll sich die E-ID dank der staatlichen Überprüfung der Personen und der staatlichen Anerkennung der E-ID-Dienste zu einem vertrauenswürdigen und sicheren Instrument der digitalisierten Gesellschaft entwickeln.

Identitätsstelle bei der fedpol

Aufgabe des Staates ist es, die Identität einer Person mithilfe von Angaben aus den Informationssystemen des Bundes amtlich zu überprüfen und zu bestätigen. Für die Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person wird beim Bundesamt für Polizei (fedpol) eigens eine Identitätsstelle geschaffen: Diese ist für die Erstidentifizierung zuständig. Zudem weist sie jedem Nutzer und jeder Nutzerin einer E-ID eine Registrierungsnummer zu.

Die E-ID selber wird von privaten Anbietern herausgegeben, sogenannten Identity Providern (IdP). Angesichts des technologischen Wandels und der Vielfalt möglicher technischer Lösungen wäre der Bund nicht in der Lage, die Träger der Identitätsangaben selbst zu entwickeln und herzustellen, begründet der Bundesrat die Arbeitsteilung.

Eine Minderheit der Kommission wollte, dass die Ausstellung einer E-ID als öffentliche Aufgabe festgeschrieben wird, die mittels Leistungsauftrag an Private übertragen werden kann. Der entsprechende Rückweisungsantrag an den Bundesrat wurde jedoch mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung zur Vorlage an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.

Keine E-ID-Pflicht

Zweck der E-ID ist es, den sicheren elektronischen Geschäftsverkehr unter Privaten und mit Behörden zu fördern. Es handelt sich um ein Angebot, nicht um eine Pflicht. Daher soll die E-ID vorhandene Identifizierungssysteme auch nicht verdrängen. Diese würden allerdings keine staatliche Anerkennung geniessen.

Nicht festgelegt ist in der Botschaft des Bundesrats der Träger der E-ID. Denkbar sind für ihn gängige elektronische Identifizierungsmittel wie Mobiltelefone oder Smartcards, aber auch Lösungen mit Nutzername, Passwort und allenfalls weiteren Authentifizierungen. Die konkrete Lösung dürfte vom Sicherheitsbedürfnis der Anwender abhängen.

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