Nationales Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen
Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone beschlossen, wie es am Freitag mitteilte.

Das Wichtigste in Kürze
- Brennende Pyros lösten in Crans-Montana die Feuer-Katastrophe aus.
- Ab dem 1. April gilt schweizweit ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlichen Räumen.
Schon im Januar hatte der leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemnisse (IOTH) mitgeteilt, es werde ein solches Verbot beantragen. Nun hat diese Organisation dem Antrag des Ausschusses stattgegeben.
Als Begründung heisst es in der Mitteilung, zu einer Vernehmlassung zur geplanten Totalrevision der Schweizer Brandschutzvorschriften seien über 11'000 Rückmeldungen eingegangen. Es brauche Zeit für die Sichtung dieser Eingaben.
Es gelte, in der Vernehmlassung auch die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana VS zu berücksichtigen. Die revidierten Brandschutzvorschriften sollen im Herbst 2027 in Kraft treten.






