Nationaler Vertrag zur Qualitätssicherung von Spitälern vereinbart
Der Spitalverband und die Krankenkassen haben einen nationalen Qualitätsvertrag unterschrieben. Die Qualität in den Spitälern soll so einheitlich werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Spitäler und Kliniken sollen sich an national einheitliche Qualitätsmassstäbe halten.
- Zu diesem Zweck haben die Spitäler und Krankenkassen einen Vertrag aufgegleist.
- Unterschrieben wurde er vom Spitalverband H+ und Dachverbände der Krankenkassen.
Künftig sollen sich Spitäler und Kliniken an national einheitliche Qualitätsmassstäbe halten. Dazu haben der Spitalverband H+ und Dachverbände der Krankenkassen einen Qualitätsvertrag unterschrieben und beim Bundesrat eingereicht.
Die Qualität und Patientensicherheit in Schweizer Spitälern und Kliniken soll durch den Vertrag künftig verbindlich, einheitlich und transparent sein.
Der Spitalverband H+ und die Krankenkassen-Dachverbände Santésuisse und Curafutura unterzeichneten dazu einen gemeinsamen Vertrag. Es sei der erste solche Vertrag, teilten die Verbände am Freitag mit. Am Vertrag war auch die Medizinaltarif-Kommission UVG beteiligt.
Unabhängige Stelle prüft Entwicklung
Genehmigt der Bundesrat den Vertrag, müssen Spitäler und Kliniken künftig Massnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, die von den Vertragspartnern festgesetzt wurden. Auch müssen sie sicherstellen, dass sie kontinuierlich an Verbesserungen arbeiten.
Eine unabhängige Prüfstelle werde die Entwicklung stichprobenartig überprüfen, teilten die Vertragspartner am Freitag mit. Das Krankenversicherungsgesetz fordere den Abschluss von nationalen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer.
Der Vertrag berücksichtige bereits bestehende Strukturen und solle es ermöglichen, künftige Qualitätsinitiativen einfacher zu integrieren. Dazu würden die Vertragspartner etwa mit dem nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken zusammenarbeiten.