Nahestehende Personen sollen vermehrt Beistandschaft wahrnehmen

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Bern,

Der Bundesrat schlägt vor, dass in der Schweiz künftig bei Beistandschaften vermehrt der betroffenen Person nahestehende Menschen zum Zug kommen.

Bundeshaus
Künftig sollen bei Beistandschaften in der Schweiz vermehrt der betroffenen Person nahestehende Menschen berücksichtigt werden, schlägt der Bundesrat vor. (Archivbild) - keystone

Für Beistandschaften sollen in der Schweiz künftig vermehrt der betroffenen Person nahestehende Menschen zum Zug kommen. Das schlägt der Bundesrat mit einer Änderung des Zivilgesetzbuchs vor.

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) prüften schon heute vielfach, ob für eine Beistandschaft ein der betroffenen Person nahestehender Mensch in Frage komme: Das schrieb der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. Künftig sollen nun die Kesb bei der Bestimmung einer Beistandschaft eine Prüfpflicht erhalten.

Weiter sollen künftig auch «faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner» das Recht haben, ihre urteilsunfähigen Partnerinnen und Partner zu vertreten. Er sei überzeugt, schreibt der Bundesrat, dass die Mitwirkung nahestehender Personen für den Erfolg von Schutzmassnahmen wichtig sein könne.

Parlament erhält Botschaft zu Änderungen im Zivilgesetzbuch

Die beiden Änderungen gehören zu einer ganzen Reihe von Vorschlägen zur Revision des Zivilgesetzbuches, mit denen der Bundesrat grundsätzlich Selbstbestimmung und Familiensolidarität im Erwachsenenschutzrecht stärken will. Diese Änderungen finden sich in einer Botschaft, welche nun zur Beratung ans Parlament geht.

Die Landesregierung gab am Freitag auch bekannt, dass sie die umfassende Beistandschaft abschaffen will. Sie erachte es nicht mehr als zeitgemäss, einer Person die Handlungsfähigkeit von Gesetzes wegen zu entziehen.

Der Schutz der betroffenen Person könne mit anderen, weniger weit gehenden Massnahmen ausreichend sichergestellt werden. Die umfassende Beistandschaft werde schon heute in vielen Kantonen nur in Ausnahmefällen angeordnet. Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement werde bis Ende 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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User #6350 (nicht angemeldet)

Häufig sind die Kinder von Betagten selber bereits pensioniert. Die nötigen virtuellen und computertechnischen Fähigkeiten im Umgang mit Bank und Einzahlungen sowie Steuerabrechnungen sind oft nicht gegeben, da die Entwicklung rasant vorwärts geht. Man schlägt sich irgendwie durch ist heutzutage aber schwierig. Da noch ein Beistandsmandat anzunehmen, ist verantwortungslos. Und die Jungen sind mit der Koordination von Familie, heranwachsenden Kindern und Job bereits ausgelastet.

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