Jolanda Spiess-Hegglin und ihre Anwältin kritisieren den Entscheid des Bundesgerichts und finden die Argumentation für das Nichteintreten falsch und bizarr.
Jolanda Spiess-Hegglin Bundesgericht
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, links, und Rechtsanwältin Rena Zulauf, rechts, nach einer Sitzung im Zuger Kantonsgericht, am 19. Januar 2022. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin ein.
  • Die frühere Kantonsrätin kritisiert den Entscheid und die Argumentation des Gerichts.
  • Sie prüfe nun die nächsten rechtlichen Schritte, teilt ihre Anwältin mit.

Jolanda Spiess-Hegglin will gerichtlich die Veröffentlichung eines Buches über die Ereignisse der Landammann-Feier aus dem Jahr 2014 verhindern. Das Zuger Obergericht hatte die vorsorgliche Massnahme gegenüber der Autorin abgelehnt. Spiess-Hegglin legte beim Bundesgericht Beschwerde ein.

Das oberste Gericht hat nun aber entschieden, nicht auf die Beschwerde einzugehen. Der Zwischenentscheid des Obergerichts sei nur anfechtbar, wenn es einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann.

Spiess-Hegglin findet Bundesgericht-Entscheid bizarr

Diese Argumentation überzeugt Spiess-Hegglin und ihre Anwältin Rena Zulauf nicht im Geringsten. Die frühere Zuger Kantonsrätin schreibt dazu auf Twitter: «Bizarr: Das Bundesgericht ist im Herbst auf unsere Beschwerde eingetreten, heute teilen sie mit, dass sie auf dieselbe Beschwerde nicht eintreten.»

Spiess-Hegglin Bundesgericht
Jolanda Spiess-Hegglin zum Entscheid des Bundesgericht, nicht auf Ihre Beschwerde einzugehen. - Twitter

Im Oktober hatte das Bundesgericht verfügt, dass die vom Kantonsgericht angeordneten Massnahmen so lange bestehen bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Erscheine das Buch vor dem Urteil, könnte dieses gegenstandslos werden, erklärte das Gericht.

«Persönlichkeitsverletzungen per se nicht wiedergutzumachenden Nachteile»

In den Augen Spiess-Hegglins ebenfalls bizarr ist die Argumentation, sie und ihre Anwältin hätten einen Formfehler begangen, weil sie die nicht wiedergutzumachenden Nachteile nicht genügend belegt hätten.

«Auf öppe 50 Seiten haben wir all die nichtwiedergutzumachenden Nachteile dargelegt, welche dieses Binswanger-Buch nach sich zieht.» Bei Rechtsverfahren aufgrund von drohenden Persönlichkeitsverletzungen drehe es sich per se um diese Art von Nachteilen.

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In einem von Spiess-Hegglin veröffentlichten Schreiben ihrer Anwältin schreibt diese, die Begründung sei falsch und formalistisch überspitzt. «Das formelle Recht hat eine dienende Funktion und ist darauf ausgerichtet, materiellem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Hier wird formelles Recht vorgeschoben, um einen unbequemen Fall nicht behandeln zu müssen, was einer Rechtsverweigerung gleichkommt.»

Gemäss Anwältin Zulauf stünden noch immer weitere Rechtsmittel offen und Spiess-Hegglin prüfe momentan die nächsten rechtlichen Schritte.

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