Bundesgericht

    Buch über Jolanda Spiess-Hegglin: Bundesgericht beschliesst Stopp

    Keystone-SDA
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    Region Zug,

    Bundesgerichtsentscheid: Binswanger-Buch wird vorerst gestoppt. Zugunsten des Persönlichkeitsschutzes von Jolanda Spiess-Hegglin.

    Jolanda Spiess-Hegglin
    Jolanda Spiess-Hegglin ist immer wieder vor Gericht: Wieviel Geld muss ihr Ringier jetzt zahlen? - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz von Jolanda Spiess-Hegglin bleiben bestehen.
    • Das Bundesgericht in Lausanne traf dieses Urteil.
    • Das Buch von Michèle Binswanger darf somit vorerst nicht publiziert werden.

    Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf ein geplantes Buch vorderhand nicht publizieren. Darin soll es um die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 gehen. Dies hat das Bundesgericht verfügt.

    Zeitungen von CH Media haben am Donnerstag online über den Entscheid des Bundesgerichts berichtet. Die höchstrichterliche Verfügung vom 21. Oktober liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

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    Das Zuger Obergericht hatte im September 2021 ein vom Kantonsgericht angeordnetes Publikationsverbot aufgehoben. Dieses war von der früheren Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin angestrebt worden. Sie befürchtete, Binswanger werde mit dem Buch ihre Persönlichkeit verletzen.

    Jolanda Spiess-Hegglin: Massnahmen bleiben bestehen

    Spiess-Hegglin zog den Entscheid des Zuger Obergerichts an das Bundesgericht weiter. In der Sache hat dieses noch nicht entschieden. Das Bundesgericht verfügte aber: Die vom Kantonsgericht angeordneten Massnahmen zugunsten von Jolanda Spiess-Hegglin so lange bestehen bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

    Das Bundesgericht will damit verhindern, dass seinem eigenen Urteil vorgegriffen werden kann. Erscheine das Buch vor dem Urteil, könnte dieses gegenstandslos werden, erklärte das Gericht in seiner Verfügung.

    Was an der Feier vor bald sieben Jahren genau passiert ist, ist ungeklärt. Strafrechtlich sind die Vorkommnisse, bei denen es um ein mögliches Sexualdelikt ging, abgeschlossen. Der Fall wuchs zur Medienaffäre aus, in deren Zentrum Spiess-Hegglin stand.

    Binswanger arbeitet an einem Buchprojekt über die Landammannfeier.

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