Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie an Parlamentssitzungen teilnehmen.
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Der Nationalrat an einer Session. (Archivbild) - Keystone

Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie an Parlamentssitzungen teilnehmen. Die zuständige Kommission des Ständerats will die entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen anpassen.

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt.

Dies soll sich laut der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-N) ändern. Sie hat drei Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Landschaft und Luzern deutlich mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Standesinitiativen verlangen eine entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und der dazu gehörigen Verordnung.

Laut geltendem Recht endet bei einer Mutterschaft der Anspruch auf Entschädigung an dem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird - unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Auch ein Mandat als Parlamentarierin gilt als Erwerbstätigkeit.

Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass eine Mutterschaft Parlamentarierinnen nicht daran hindern sollte, «ihr Mandat als Vertreterinnen des Volkes auszuüben». Die heutige Situation sei nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler.

Das Geschäft geht an den Ständerat.

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