Menschen mit geistiger Behinderung sollen wählen dürfen

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    Bern,

    Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen uneingeschränkt am politischen Leben teilnehmen können. Der Ständerat hat am Dienstag ein Postulat beschlossen.

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    Mehrere Ratskollegen eilten Reimann sofort zu Hilfe. So etwa SP-Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (TI). - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Ständerat hat ein Postulat beschlossen. Das Geschäft geht an den Bundesrat.
    • Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen am politischen Leben teilnehmen können.

    Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen uneingeschränkt am politischen Leben teilnehmen können. Der Ständerat hat am Dienstag ein Postulat beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht zu prüfen, wie dieser Grundsatz umgesetzt werden kann.

    Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen nach dem Prinzip der Nichtdiskriminierung auch das Recht und die Möglichkeit haben, zu wählen und gewählt zu werden.

    briefwahl
    Die meisten Schweizer geben ihre Stimme per Briefwahl ab. - AFP

    Diese Personen sollen umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen können, erklärte Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP/TI), die das Postulat eingereicht hatte.

    Dabei geht es vor allem um Menschen, denen Rechtsfähigkeit abgesprochen wird, und die vollständig durch einen Vormund vertreten werden.

    Dauerhaft Urteilsunfähige sind ausgeschlossen

    In der Schweiz sind Personen, die als dauerhaft urteilsunfähig gelten oder unter umfassender Beistandschaft stehen, grundsätzlich vom Stimmrecht und vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen.

    Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Einerseits werde bei einem Stimmrechtsausschluss nicht spezifisch geprüft, ob eine Person die politischen Rechte tatsächlich nicht wahrnehmen könne, hiess es in seiner Stellungnahme.

    abstimmung
    Wer soll in der Schweiz abstimmen und wählen dürfen? - keystone

    Andererseits werde im Falle einer dauernden Urteilsunfähigkeit häufig keine umfassende Beistandschaft errichtet, weil der Schutz der betroffenen Person mit anderen Massnahmen erreicht werden könne.

    Statistisch werde nicht erhoben, wie viele Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Auch hier brauche es Klarheit.

    Das Geschäft geht an den Bundesrat.

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