Medienfreiheit auf dem Finanzplatz Schweiz soll gewährleistet sein

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das Schweizer Bankengesetz bereitet Journalisten kopfzerbrechen. Der Bundesrat unterstützt eine Motion, die die Medienfreiheit in dem Bereich stärken will.

    banken ubs  Credit Suisse
    Drohnenaufnahme vom Paradeplatz mit den Gebäuden der Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat unterstützt Motion zur Unterstützung der Pressefreiheit auf dem Finanzplatz.
    • Die Motion verlangt Straffreiheit für Medienarbeit in gutem Glauben.
    • Das Bankengesetz hindert bislang Schweizer Medien sich an Recherchen zu beteiligen.

    Die Medienfreiheit in Finanzplatz-Fragen soll gewährleistet sein. Der Bundesrat unterstützt eine Kommissionsmotion aus dem Nationalrat, die Straffreiheit für in gutem Glauben geleistete Medienarbeit zu Themen des Finanz- und Bankenplatzes und entsprechend eine Anpassung des Bankengesetzes fordert.

    Die Motion mit dem Titel «Pressefreiheit in Finanzplatzfragen gewährleisten» hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) mit 13 zu 11 Stimmen verabschiedet. Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP waren dagegen. Die Motion verlangt Straffreiheit für Medienarbeit in gutem Glauben.

    Die Motion verlangt vom Bundesrat, gegebenenfalls eine Änderung des Bankengesetzes vorzuschlagen. Das soll sicherstellen, dass der fragliche Artikel Medienarbeit weder durch Abschreckung noch durch strafrechtliche Sanktionen beeinträchtigen kann, wenn die Journalisten und Journalisten in gutem Glauben vorgehen.

    Bundesrat für Änderungen bereit

    Dem Bundesrat ist die in der Bundesverfassung garantierte Medienfreiheit wichtig, wie er in seiner zustimmenden und am Donnerstag veröffentlichten Antwort schrieb. Er erklärte sich bereit, allenfalls nötige Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

    Eingereicht hatte die WAK-N ihre Motion im Zug der Debatte über zwei parlamentarische Initiativen der SP-Fraktion und von Raphaël Mahaim (Grüne/VD) zum Thema. Beide hielt die WAK-N für zu eng gefasst. Abklärungsbedarf sah die Mehrheit aber – daher die Kommissionsmotion. Die Initiativen wurden zurückgezogen.

    Wegen einer Bestimmung im Bankengesetz konnten etwa die Tamedia-Zeitungen nicht bei den «Suisse Secrets» mitarbeiten. Der Grossbank CS wurde in den Berichten vorgeworfen, über Jahre Autokraten, Drogendealer sowie mutmassliche Kriegsverbrecher und Menschenhändler als Kunden akzeptiert zu haben.

    Laut Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, verletzt der fragliche Artikel im Bankengesetz Menschenrechte und die Pressefreiheit. Im Mai 2022 sprach Khan in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» von einem Beispiel von Kriminalisierung von Journalismus. Schon die Weitergabe gewisser Bankdaten werde mit hohen Strafen oder gar Gefängnis belegt.

    Als nächstes entscheidet der Nationalrat über den Vorstoss.

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