Lohnsystem des Bundes wird «stärker marktorientiert»
Der Bundesrat hat Änderungen am Lohnsystem der Bundesverwaltung beschlossen, um es stärker an marktorientierte Systeme anderer Unternehmen anzupassen.

Der Bundesrat hat verschiedene Änderungen im Lohnsystem der Bundesverwaltung beschlossen. Insgesamt werde das Lohnsystem der Bundesverwaltung dadurch stärker an Lohnsysteme anderer Unternehmen angenähert und «stärker marktorientiert», teilte die Landesregierung am Freitag mit.
An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat ein entsprechendes Detailkonzept genehmigt. Zu diesem Konzept gehört gemäss Mitteilung, dass die heute geltende, je nach individueller Leistungsbeurteilung langsamer oder schneller verlaufende automatische Lohnentwicklung hin zum Maximum der jeweiligen Lohnklasse aufgehoben wird.
Künftig werde die Lohnentwicklung einem systembasierten Modellverlauf folgen, der bei konstant guter Leistung zum Ziellohn führe. Dieser Ziellohn liege unter dem Lohnklassenmaximum. Bei konstant sehr guten Leistungen könnten die Angestellten das Maximum weiterhin erreichen.
Bund passt Lohnsystem an
Die Lohnentwicklung erfolge in Zukunft mit geringeren jährlichen Lohnschritten. Doch seien sind die Anfangslöhne tendenziell höher. Der Bundesrat erhofft sich dadurch positive Auswirkungen bei der Personalgewinnung. Die Neuerung trage auch den im Vergleich zu früher eher kürzeren Verweilzeiten an einer Arbeitsstelle Rechnung.
Zudem hebt der Bundesrat den ihm zufolge wegen der zunehmenden Mobilität nicht mehr zeitgemässen Ortszuschlag auf. Er sollte die regionalen Unterschiede der Lebenshaltungskosten ausgleichen. Dieser Zuschlag wird in den Grundlohn integriert.
Der Bundesrat setzt mit den Neuerungen gemäss Mitteilung frühere Beschlüsse um, die auf ein Postulat der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) zurückgehen. Sie seien nicht Teil von Entlastungsmassnahmen im Personalbereich, steht in der Mitteilung weiter.
Die Lohnkosten der Bundesverwaltung dürften sich mit der Systemumstellung mittel- bis langfristig leicht verringern. In einem nächsten Schritt werden nun die rechtlichen Grundlagen im Bundespersonalrecht angepasst.