Leuthard kämpft gegen Selbstbestimmungsinitiative

    Keystone-SDA
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    Luzern,

    «Ich halte keine Abschiedsrede», sagte die CVP-Magistratin zu ihren Parteifreunden. Sie sei noch zwei Monate im Amt und habe noch einiges vor.

    Die Bundesrätin Doris Leuthard bei ihrer Rede anlässlich der CVP Delegiertenversammlung.
    Die Bundesrätin Doris Leuthard bei ihrer Rede anlässlich der CVP Delegiertenversammlung. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Doris Leuthard hat ihre Parteikollegen vor der Selbstbestimmungs-Initiative gewarnt.
    • Die direkte Demokratie werde durch die Initiative nicht gestärkt.

    Bundesrätin Doris Leuthard hat heute Samstag in Luzern die CVP-Delegierten vor der Selbstbestimmungs-Initiative gewarnt, über die am 25. November abgestimmt wird. Die Initiative löse innenpolitisch keine Probleme und schädige aussenpolitisch.

    Leuthard sagte zu ihren Parteifreunden, der Bundesrat mache sich Sorgen, weil in der laufenden Legislatur nicht sehr viele Reformen zustande gekommen seien. Es sei eine schwierige Zeit, auch international. Deshalb brauche es die Schweiz als stabilen und verlässlichen Partner.

    Verführerisch, aber gefährlich

    Leuthard warnte, dass die Selbstbestimmungs-Initiative dies gefährde. Das Volksbegehren führe die Schweiz ins Abseits. Sie töne zwar verführerisch, doch sie stärke die direkte Demokratie nicht. Die Selbstbestimmung gebe es bereits, denn die Schweiz bestimme, welche Verträge sie abschliessen und kündigen wolle.

    Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat. Leuthard wies darauf hin, dass die Schweiz international stark verzahnt ist mit 4000 bilateralen und 1000 multilateralen Verträgen. Die Initiative führe zu einem grossen bürokratischen Aufwand, wenn die Verträge überprüft, angepasst oder sogar gekündigt werden müssten.

    Entscheide für die Bevölkerung

    Leuthard verteidigte auch die von der Initiative kritisierten «fremden Richter». Der europäische Gerichtshof sei nach dem zweiten Weltkrieg gegründet worden, damit Menschen, denen vom eigenen Staat Unrecht angetan werde, sich an eine höhere Instanz wenden könnten. Es seien auch Urteile zu Gunsten der Bevölkerung gefällt worden, etwa für die Asbestopfer oder beim Namensrecht für die Frauen.

    Das Schlimmste sei aber die Unsicherheit, zu der ein Ja zur Initiative führen würde, sagte die Bundesrätin. Die Schweiz habe heute eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie sei keine Grossmacht und sei darauf angewiesen mit dem zu punkten, was sie habe, und dies sei die Verlässlichkeit.

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