Arbeitsmarkt

    Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Menschen mit Schutzstatus S und Drittstaatsangehörige mit Schweizer Ausbildung sollen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Vorlage des Bundesrates am Mittwoch zugestimmt.

    Menschen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben. (Archivbild)
    Menschen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben. (Archivbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Die Vorlage wurde mit 128 zu 65 Stimmen angenommen. Sie geht nun in den Ständerat.

    Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.

    Ebenfalls soll die Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Personen erleichtert werden. Dies betrifft Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrages abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

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    Kommentare

    User #1065 (nicht angemeldet)

    Der sollte aufgelöst werden, der Schutzstatus -S. Wieso sollen wir mehrfach bezahlen, wenn sie noch von einem Neutraler Nation Gelder für Kriegsmaterial wollen?

    User #4277 (nicht angemeldet)

    Was ist mit den Sprachkenntnissen? Jeder sollte die Sprache können in der Region er ist.

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