Am 24. Februar 2020 soll der neue Bundesanwalt verkündet werden. Der Gerichtskommissionspräsident, Andrea Caroni, ist zufrieden mit dem bisherigen Verfahren.
Bundesanwalt
Andrea Caroni ist der Präsident der Gerichtskommission. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für das neue Amt des Bundesanwalts wurde ein zweistufiges Auswahlverfahren eingeführt.
  • Andrea Caroni ist zufrieden mit dem Verfahren.
  • Die Bewerbungsfirst für das Amt läuft noch bis Anfang Januar.

Das neu eingeführte zweistufige Auswahlverfahren für das Amt des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin habe sich bewährt, sagte Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der Gerichtskommission. Es könnte künftig auch bei anderen Posten zum Zug kommen.

Der Entscheid, keinen der Kandidierenden zur Wahl zu empfehlen, sei grossmehrheitlich gefällt worden. «Die Indiskretionen rund um das Auswahlverfahren der Gerichtskommission haben den Entscheid, keine Person zu nominieren, nicht beeinflusst. Die Indiskretionen haben keine Rolle gespielt», sagte Caroni.

Altersgrenze soll auf 68 Jahre gehoben werden

Die Leitung der Bundesanwaltschaft sei geregelt. Die Zeitachse, wie schnell das Amt besetzt werden könne, habe bei den Entscheiden der Gerichtskommission keine Rolle gespielt: «Es geht darum, die richtige Person für dieses Amt zu finden.»

Dass die Altersgrenze auf 68 Jahre angehoben werden soll, sei eine Forderung, die unabhängig von den Kandidierenden getroffen wurde. Dies sagte Caroni. «Aber eventuell eröffnet sie dem einen oder anderen doch noch eine Bewerbung.»

Bewerbungsfrist dauert bis Anfang Januar

Die Stelle werde nun sofort neu ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist dauere bis Anfang Januar.

Die zuständige Subkommission tagt am 20. Januar, die Gerichtskommission wird am 10. Februar ein erstes Mal zusammenkommen.

Am 24. Februar werde die Gerichtskommission dann voraussichtlich ihren Entscheid fällen, sagte Caroni.

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