Kommission will Freigrenze für Einkaufstouristen nicht antasten

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Freigrenze beim Einkaufstourismus soll nach wie vor bei 300 Franken liegen. So will es die Wirtschaftskommission des Ständerats.

    Coronavirus Einkaufstourismus
    Einkaufstourismus war während der Coronavirus-Pandemie kein Thema. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die WAK will die Freigrenze für Einkaufstouristen weder aufheben noch senken.
    • Man wolle zuerst den Bundesratsbericht abwarten, heisst es.

    Die Freigrenze für die Wareneinfuhr aus dem Ausland soll weiterhin bei 300 Franken liegen. Die zuständige Ständeratskommission lehnt zwei Vorstösse und eine Standesinitiative ab, die eine Senkung oder Aufhebung der Freigrenze verlangen. Die Kommission will zuerst den Bericht des Bundesrats zur Problematik abwarten.

    Im Prinzip unterstütze sie das Ziel der Vorstösse und Standesinitiativen, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken, teilte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK) heute Mittwoch mit. Sie will das Thema aber erst Ende August wieder aufgreifen und dann allenfalls einen eigenen Kommissionsvorstoss zum Einkaufstourismus prüfen.

    Auswirkung der Frankenstärke

    Bis dann sollte der Bericht des Bundesrats vorliegen, den der Nationalrat im November 2017 mit einem Postulat eingefordert hatte. Der Bericht soll die Auswirkung der Frankenstärke auf die Mehrwertsteuer beleuchten und insbesondere auch Antworten liefern, wie das Mehrwertsteuerregime zur Bekämpfung des Einkaufstourismus angepasst werden kann.

    Mit Rücksicht auf parlamentarische Fristen musste die WAK trotzdem bereits Entscheide zu einigen Vorstössen fällen. Mit jeweils 7 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie die Ablehnung der Motionen von Werner Hösli (SVP/GL) und Peter Hegglin (CVP/ZG). Hösli verlangt die Senkung der Freigrenze von 300 auf 50 Franken, Hegglin die Schliessung von Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer.

    Mit dem gleichen Stimmenverhältnis lehnte die Kommission die Standesinitiative des Kantons St. Gallen ab. Diese verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit die Wertfreigrenze aufgehoben werden kann.

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