Zivildienst

    Kommission stellt Wiedereinführung der Gewissensprüfung zur Debatte

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Nationalratskommission hat über die Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Gewissensprüfung für den Zivildienst diskutiert.

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    Zivildienstleistende im Einsatz. - keystone

    Wegen anhaltend vieler Abgänge aus der Armee in den Zivildienst stellt die zuständige Nationalratskommission die Wiedereinführung der im Jahr 2008 abgeschafften Gewissensprüfung zur Diskussion. Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht.

    Der Entscheid in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) fiel mit 15 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Über das Postulat entscheidet als Nächstes die grosse Kammer. Nimmt sie den Vorstoss an, muss der Bundesrat einen Bericht zum Thema verfassen.

    Gemäss Postulatstext soll die Landesregierung prüfen, ob die Gewissensprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst wieder eingeführt wird. Im Rahmen der Zivildienstgesetzesrevision soll der Bundesrat dem Parlament einen Bericht mit den Ergebnissen sowie möglichen Gesetzesänderungen vorlegen.

    Zunahme von Wechseln zum Zivildienst

    Begründet wird der Vorstoss mit der steigenden Zahl der Zivildienstgesuche seit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2008. Demnach verdoppelte sich die Zahl der jährlichen Gesuche. 2023 reichten 6754 Personen ein entsprechendes Gesuch ein.

    Knapp ein Drittel der Gesuche betreffe mittlerweile Personen, die bereits einen erheblichen Teil ihrer Militärdienstpflicht geleistet haben. «Diese Entwicklung stellt eine erhebliche Schwächung der allgemeinen Wehrpflicht dar», heisst es im Kommissionspostulat.

    Infolge der Abgänge in den Zivildienst könnten die Bestände der Armee ab 2030 mit dem aktuellen Modell nicht mehr gewährleistet werden, so die SIK-N. Dies gefährde die Einsatzfähigkeit der Armee und damit die Sicherheit des Landes erheblich.

    Dringlichkeit einer Lösung

    Der Bundesrat hatte Mitte Januar das Verteidigungsdepartement beauftragt, bis Ende 2027 einen Antrag zum weiteren Vorgehen bei der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vorzulegen. «Angesichts der dramatischen Bestandsentwicklung der Armee ist es jedoch problematisch, bis dahin zu warten», schreibt die SIK-N.

    Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Unsicherheiten und zunehmender internationaler Spannungen sei die Wiedereinführung der Gewissensprüfung dringend zu prüfen. Die Minderheit ist allerdings anderer Ansicht: Sie glaubt, dass sich die aktuelle Lösung mit dem Tatbeweis bewährt habe.

    Kommentare

    User #5563 (nicht angemeldet)

    Gewissen ? Ja das war einmal, aber das ist heute nicht mehr gefragt, bestes Beispiel die Politiker.

    User #1621 (nicht angemeldet)

    Wer kein selecta Automat auffüllen kann, soll halt Solidaritätsabgaben bezahlen. Aber auch Gäste.

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