Kommission lehnt Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene ab

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Bern,

In der Wintersession berät der Nationalrat über die Verschärfungen für vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Die zuständige Kommission lehnt die Vorlage ab.

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Der Nationalrat an einer Session. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene vorgeschlagen.
  • Die zuständige Nationalratskommission lehnt das Verbot jedoch ab.
  • Die Vorlage ist laut UNHCR «völker- und verfassungsrechtlich bedenklich».

Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Die zuständige Nationalratskommission empfehlt ihrem Rat, auf den Vorschlag des Bundesrats nicht einzutreten.

Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, vorläufig aufgenommenen Personen Reisen ins Ausland grundsätzlich zu verbieten. Bereits heute benötigen diese eine Bewilligung, um in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Neu sollen sie grundsätzlich auch nicht mehr in einen Drittstaat reisen dürfen.

Nationalrat
Am Dienstag debattierte der Nationalrat die «Service-citoyen-Initiative», traf jedoch noch keine Entscheidung. (Archivbild) - keystone

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist in der Vorberatung des Geschäfts nun nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Entschied fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Ein Teil der Kommission war gegen dieses generelle Reiseverbot ins Ausland und wollte dieses lockern. Einem anderen Teil der Kommission ging dies allerdings zu weit, hiess es.

Vorschlag des Bundesrats «völker- und verfassungsrechtlich bedenklich»

Das grundsätzliche Reiseverbot, das der Bundesrat vorsieht, ist umstritten. Laut UNHCR Schweiz ist ein solches Verbot völker- und verfassungsrechtlich bedenklich. Das Recht jeder Person auf Reisefreiheit sei Bestandteil des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit, teilte UNHCR am Donnerstag mit.

Laut Bundesverfassung der Eingriff nur gerechtfertigt, wenn er durch öffentliches Interesse oder den Schutz der Grundrechte Dritter begründet werden könne. Diese Voraussetzungen erfülle der Gesetzesentwurf nicht.

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