Kesb-Kritiker haben eine neue Volksinitiative lanciert. Zur Diskussion steht ein neuer Artikel in der Bundesverfassung, der Behörden Kompetenzen entziehen soll. Im Falle einer urteilsunfähigen Person sollen die Verwandten und Angehörigen automatisch das Recht erhalten, Vormund zu sein.
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SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist ein Kritiker der Kesb. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kesb-Gegner haben eine Volksinitiative lanciert.
  • Ein neuer Bundesverfassungs-Artikel soll den Behörden Kompetenzen entziehen.
  • Angehörige und Verwandte sollen automatisch berechtigt sein, ein urteilsunfähiges Familienmitglied zu vertreten.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) sollen weniger Kompetenzen haben. Das verlangen Kesb-Kritiker mit einer Volksinitiative. Unter den Urhebern ist der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander.

Die Initianten haben bis zum 15. November 2019 Zeit, 100'000 Unterschriften zu sammeln. Die Frist ist am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden.

Unverhältnismässige Eingriffe

Mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung sollen Familien und Unternehmen gegen unverhältnismässige Eingriffe von Behörden geschützt werden, wie die Initianten auf ihrer Homepage schreiben. Zurückbinden wollen sie die Kesb vor allem in der Frage, wer als Beistand für eine urteilsunfähige Person eingesetzt wird.

Wird eine Person urteilsunfähig, sollen ihre Angehörigen automatisch das Recht erhalten, sie zu vertreten - ohne Mitwirkung der Kesb. Im Initiativtext ist die Reihenfolge festgelegt. An erster Stelle stehen Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner. An zweiter und dritter Stelle folgen Verwandte ersten Grades (Eltern oder Kinder) und zweiten Grades (Geschwister), an vierter der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin.

Reihenfolge ändern

Wer die Reihenfolge für den Fall einer Urteilsunfähigkeit ändern will, soll dies mit einer Verfügung tun können, und zwar ohne Zustimmung von Behörden. Er oder sie soll auch natürliche oder juristische Personen beauftragen können, die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen.

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