Alain Berset hält eine Sistierung des Auftrags für das umstrittene IV-Gutachterinstitut PMEDA für nicht angezeigt. Es ist aber eine erneute Überprüfung geplant.
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Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Auftrag für den umstrittenen IV-Gutachter PMEDA wird nicht sistiert.
  • Im Hinblick auf eine neue Zulassung ist aber eine erneute Überprüfung geplant.

Gesundheitsminister Alain Berset hält eine Sistierung des Auftrags für das in die Kritik geratene IV-Gutachterinstitut PMEDA für nicht angezeigt. Gegen das Büro laufen derzeit verschiedene Strafverfahren. Im Hinblick auf eine neue Zulassung ist laut Berset jedoch eine erneute Überprüfung geplant.

Laut dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Inneren (EDI) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die entsprechenden Tarifvereinbarungen per Ende Juni 2023 gekündigt, wie er am Montag in der Fragestunde des Nationalrates ausführte. 2020 hatte ein behördliche Überprüfung ergeben, dass das fragliche Büro die fachlichen Voraussetzungen zur Ausführung von IV-Gutachten erfüllt.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Im Hinblick auf eine neue Zulassung werde man erneut prüfen, ob das Institut die Voraussetzungen weiterhin erfülle, sagte Berset. Deshalb erachtet er eine zwischenzeitliche Sistierung des Auftrages als nicht angezeigt; nicht zuletzt auch, weil hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen Strafuntersuchungen die Unschuldsvermutung gelte.

Im Raum steht der Verdacht von Gefälligkeitsgutachten. Das Institut und sein Leiter stehen seit Jahren in der Kritik. Das BSV reagierte 2020 bereits auf die Kritik, die IV-Stellen stünden unter Druck, möglichst wenig neue Renten zu sprechen. Der Anspruch auf Leistungen der IV wird meistens mittels medizinischen Gutachten abgeklärt.

Alain Berset
Alain Berset im Februar 2021 während eines Interviewtermins. - Keystone

Insbesondere will das BSV die Klientenperspektive künftig regelmässig in Befragungen erheben. Zudem analysiert es die Auswirkungen der Rechtsprechung auf den Vollzug bei den IV-Stellen systematischer. Ab 2022 müssen Gutachtergespräche zudem aufgezeichnet werden. Auch soll eine unabhängige Kommission die Vergabe von Gutachtermandaten begleiten.

Um die Vergabe sogenannter monodisziplinärer medizinischer Gutachten zu verbessern, prüft das BSV zusammen mit den IV-Stellen die Einführung des Zufallsprinzips. Aktuell vergeben die Stellen solche Aufträge freihändig.

Dabei zeigte sich 2018, dass zehn Prozent der Gutachter fast drei Viertel der Aufträge erhielten. Damit drängte sich der Verdacht auf, die IV-Stellen bevorzugten Gutachter, welche in ihrem Sinne und damit restriktiv entscheiden.

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