Keine neuen Vorschriften gegen ärztliche Gefälligkeitszeugnisse
Der Bundesrat hält, trotz Bedenken von Arbeitgebern, aktuelle Gesetze in Zusammenhang mit Arztzeugnissen für ausreichend.

Arztzeugnisse aus Gefälligkeit kommen selten vor. Der Bundesrat hält die aktuellen Gesetzesvorschriften darum für ausreichend. Er stützt sich in seiner Postulatsantwort auf eine Umfrage des Bundesamts für Gesundheit bei Versicherungsexperten, Berufsverbänden und Wirtschaft.
In Gefälligkeitszeugnissen bescheinigen Ärztinnen oder Ärzte Arbeitnehmenden wissentlich eine fiktive Arbeitsunfähigkeit. Wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb, sind Arbeitgeber zwar regelmässig mit Zeugnissen konfrontiert, deren Wahrheitsgehalt sie bestreiten.
Ob es sich dabei um Gefälligkeitszeugnisse handelt, hänge indessen davon ab, ob eine Fachperson wissentlich einen falschen Sachverhalt bescheinigt. Der ärztlichen Fachperson werde aber in der Regel kein wissentliches Fehlverhalten unterstellt oder nachgewiesen, hielt die Landesregierung fest.
Stärkere Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Ärzteschaft wichtig
Somit liessen sich die Zeugnisse nicht als Gefälligkeitszeugnisse bezeichnen. Der Bundesrat teilt das Anliegen von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) – er hatte das Postulat eingereicht -, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Arztzeugnissen hochzuhalten.
Es gibt aber bereits gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten, die ausreichen, wie es weiter hiess. Weitere rechtliche Vorgaben über den Detaillierungsgrad von Zeugnissen erachtet der Bundesrat als unnötig.
Für wichtig hält die Landesregierung hingegen eine stärkere Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Ärzteschaft. Diese obliege aber den Berufsverbänden sowie der Aus- und Weiterbildung.
Das Bundesamt für Gesundheit führte 2024 zur Beantwortung des Postulats Gespräche mit Fachleuten aus dem Arbeits- und Versicherungsrecht, Berufsverbänden und Wirtschaftsvertretern.