Der Ständerat hat wie der Nationalrat die Kriterien für den Abschuss des Wolfs noch weiter gelockert. Nun darf er bei drohendem Schaden geschossen werden.
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Ein Wolf im Dickicht. (Archiv) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Abschuss des Wolfes soll im Jagdgesetz gelockert werden.
  • Nach dem Nationalrat stimmt auch der Ständerat der Lockerung zu.
  • Wegen kleinen Differenzen geht die Vorlage an den Nationalrat zurück.
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Der Wolfsschutz in der Schweiz soll stark gelockert werden. Das will das Parlament. Der Ständerat hat sich am Dienstag im umstrittensten Punkt dem Nationalrat angeschlossen.

Dass der Schutz gelockert werden soll, hatten die Räte bereits vorher entschieden: Die Behörden sollen Tiere künftig zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Umstritten waren aber noch die Bedingungen.

Dezimierung bei jedem drohenden Schaden

Der Bundesrat wollte die Abschüsse nur dann zulassen, wenn grosser Schaden droht und wenn dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann.

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Der Ständerat an der heutigen Sitzung der Sommersession. - Keystone

Das Parlament hat nun aber beschlossen, eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden zu ermöglichen – selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden.

Ständerat folgt dem Nationalrat

Der Ständerat sprach sich mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung für diese Version aus. Eine Minderheit plädierte vergeblich dafür, bei der ursprünglichen Version des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben und das Fuder nicht zu überladen – auch mit Blick auf ein mögliches Referendum.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass das Ziel gewesen sei, mit der Regulierung im Rahmen der Berner Konvention über den Artenschutz zu bleiben. Mit den nun beschlossenen Regeln sei «die Kompatibilität mit der Berner Konvention nicht mehr eindeutig zu erkennen».

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Bald ein häufigeres Bild? Bundesrätin Simonetta Sommaruga konsultiert ihr Handy während der Fragestunde im Nationalrat an der Sommersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 11. Juni 2019, in Bern. - keystone

Die Mehrheit befand aber, mit der Bundesratsversion wären die Hürden für Abschüsse so hoch, dass keine echte Regulierung möglich wäre. Würden die Regeln nicht genügend gelockert, würden viele «in die Kriminalität geführt», argumentierte Roland Eberle (SVP/TG).

Von September bis Januar

Der Abschuss von Wölfen soll zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Hier schloss sich der Ständerat gegen den Willen seiner Kommission dem Nationalrat an. Zunächst hatte er den Abschuss bis Ende März erlauben wollen.

Der kürzere Zeitraum soll gewährleisten, dass nicht Jungtiere geschossen oder diesen die Eltern weggeschossen werden. Die Fortpflanzungszeit müsse in die Schonzeit fallen, sagte Sommaruga dazu.

Biber aus Gesetz gestrichen

Nicht nur dem Wolf geht es an den Kragen. Der Bundesrat soll die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Offen war noch, welche Tiere im Gesetz explizit erwähnt werden sollen.

Eigentlich hatten sich beide Räte bereits dafür ausgesprochen, den Biber zu erwähnen. Der Ständerat ist nun aber auf Antrag seiner Kommission darauf zurückgekommen und hat den Biber wieder aus dem Gesetz gestrichen.

Comeback des Bibers in Hessen
Ein Biber sitzt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.

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