Das Arbeiterhilfswerk SAH, Caritas und HEKS erhalten den Zuschlag für die Rechtsberatung von Asylsuchenden. Jetzt müssen Dutzende Juristen gesucht werden.
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Drei Asylbewerber lernen Italienisch in einem Klassenzimmer des Bundesasylzentrums Losone TI. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund hat entschieden, wer die Gratisanwälte für Asylsuchende stellen soll.
  • Es sind dies das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH, Caritas und HEKS.
  • Die drei Hilfswerke erhalten den Zuschlag für je zwei der sechs Asylregionen.

Mit der Asylreform, die im Bundestestzentrum in Zürich seit 2014 auf Praxistauglichkeit überprüft wird, erhalten Asylsuchende auch eine unentgeltliche Rechtsberatung. Jetzt hat der Bund entschieden, wer den Zuschlag für diesen Millionenauftrag erhält: Je zwei Regionen gehen an Caritas, HEKS und das Schweizerisches Arbeiterhilfswerk.

Gratis, aber schneller

2011 hatte Bundesrätin Simonetta Sommaruga die umfassende Asylreform aufgegleist, 2016 hat das Stimmvolk das Vorhaben abgesegnet. Hauptziel: Es muss schneller gehen. Statt über ein Jahr sollen Asylsuchende im Schnitt noch 140 Tage auf ihren Entscheid warten, Personen aus sicheren Ländern gar nur 48 Stunden.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Tag der offenen Tür im Bundesasylzentrum von Boudry NE, am 1. September 2018.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Tag der offenen Tür im Bundesasylzentrum von Boudry NE, am 1. September 2018. - Keystone

Mit den Gratis-Anwälten – laut Staatssekretariat für Migration SEM die grösste Neuerung der Asylreform – soll dies juristisch korrekt und auch nachhaltig möglich werden. Denn wer sich rechtlich besser informiert und vertreten fühlt, akzeptiert einen Entscheid eher oder reist gar frühzeitig ab. Das zeigen Evaluationen im Testzentrum Zürich.

150 erfahrene Juristen müssen her

Ab März 2019 gelten die beschleunigten Asylverfahren, ab Dezember gilt der Vertrag mit dem Bund: Die drei Hilfswerke müssen also quasi aus dem Stand 150 Vollzeitstellen besetzen mit Juristen, die zudem die entsprechende Erfahrung vorweisen können.

Der Bund zahlt pro Asylsuchendem eine pauschale Entschädigung. Diese geht von 1717 Franken pro Asylsuchendem (Regionen Bern und Zürich, SAH) bis 2217 Franken (Region Tessin, Caritas). Bei den gegenwärtigen Gesuchszahlen rechnet man mit Kosten von 25 bis 30 Millionen Franken, die sich aber mittelfristig dank der kürzeren Verfahren auszahlen sollen. 

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