Die Schweizer Fleischindustrie könnte bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest finanziell entschädigt werden.
Afrikanische Schweinepest
Der Nationalrat schlägt vor, dass die Fleischindustrie Entschädigungen erhält, wenn sie wegen der Afrikanischen Schweinepest finanzielle Verluste erleidet. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Schlachthöfe und andere Betriebe der Fleischindustrie sollen eine Entschädigung erhalten, falls sie wegen der Afrikanischen Schweinepest vorübergehend schliessen müssen oder finanzielle Einbussen erleiden. Der Nationalrat hat eine Motion mit dieser Forderung angenommen. Er entschied sich mit 96 zu 89 Stimmen und mit zwei Enthaltungen für die Motion von Leo Müller (Mitte/LU).

Nun entscheidet der Ständerat, der bereits 2022 eine Motion gleicher Stossrichtung angenommen hat. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Afrikanische Schweinepest in der Schweiz auftrete, begründete Müller die Motion. Die allfälligen behördlichen Einschränkungen könnten rasch Mehraufwand bei der Fleischverarbeitung zur Folge haben und die Kosten dafür die Existenz der Betriebe gefährden.

Grosse und kleine Betriebe betroffen

Es gehe um grosse Betriebe mit Klumpenrisiko, aber auch kleinere Betriebe, sagte Müller. Bei Schliessungen könne es zu einem «Rückstau» von schlachtreifen Tieren führen. Dieser könne das Tierwohl gefährden.

Bund und Kantone könnten nicht alle unternehmerischen Risiken abdecken, schrieb der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte, der Bundesrat wolle keine ungleiche Behandlung innerhalb der Branche.

Die Afrikanische Schweinepest sei noch nicht in der Schweiz angekommen, aber in Norditalien schon vorgekommen. Die von einem Virus verursachte Krankheit befällt Wild- und Haustiere. Diese bekommen hohes Fieber und sterben innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich.

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