Schweizer Gymnasien werden künftig auf eine Mindestdauer von vier Jahren umgestellt.
In Schweizer Gymnasien sollen einheitliche Regeln betreffend Schwerpunkte, Länge der Maturität und Austauschprogramme gelten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision verabschiedet. (Themenbild)
In der gesamten Schweiz sollen gymnasiale Lehrgänge künftig mindestens vier Jahre dauern. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Alle gymnasialen Lehrgänge sollen künftig schweizweit mindestens vier Jahre dauern. Kantone, die auf ein vierjähriges Gymnasium umstellen müssen, haben dafür maximal zehn Jahre Zeit. Das sieht der neue Rahmenlehrplan für gymnasiale Maturitätsschulen vor. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) verabschiedete laut einer Mitteilung vom Donnerstag einen entsprechenden gesamtschweizerischen Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen.

Er ersetzt den bisherigen Plan aus dem Jahr 1994. Alle revidierten Texte treten am 1. August in Kraft. Für die konkrete Umsetzung haben die Kantone Zeit bis zu Beginn des Schuljahres 2029/30. Die Regeln für das Bestehen der Maturität bleiben unverändert.

Neue Anforderungen an Schweizer Gymnasien

Der neue Rahmenlehrplan sieht unter anderem eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für gymnasiale Maturitätsschulen vor. Die Kantone Bern (französischer Teil), Jura, Neuenburg und Waadt, die auf ein vierjähriges Gymnasium umstellen müssen, haben für die Umsetzung maximal zehn Jahre Zeit. Die gymnasialen Maturitätsschulen müssen ab 1. August mindestens drei Prozent der Unterrichtszeit dem interdisziplinären Arbeiten widmen.

Weiter sollen gemäss dem neuen Rahmenlehrplan unter anderem Chancengerechtigkeit, Austausch und Mobilität sowie der Einsatz für das Gemeinwohl gefördert werden. «Das Ziel der Totalrevision bestand darin, die gymnasiale Maturität schweizweit vergleichbarer zu machen und den prüfungsfreien Zugang zur Universität langfristig zu gewährleisten», liess sich EDK-Präsidentin Silvia Steiner in der Mitteilung zitieren.

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