Mehrere Versicherungen sehen vor, dass Impfen in der Apotheke ohne Rezept von der Grundversicherung übernommen wird. Die Zustimmung des Bundesrates steht aus.
Stimmt der Bundesrat zu, können sich Versicherte der Krankenkassen CSS, Helsana, Sanitas, KPT und SWICA ab nächstem Jahr ohne ärztliches Rezept in Apotheken impfen lassen und die Kosten über die Grundversicherung abrechnen. (Archivbild)
Stimmt der Bundesrat zu, können sich Versicherte der Krankenkassen CSS, Helsana, Sanitas, KPT und SWICA ab nächstem Jahr ohne ärztliches Rezept in Apotheken impfen lassen und die Kosten über die Grundversicherung abrechnen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundversicherung soll das Impfen in Apotheken ohne ärztliches Rezept übernehmen.
  • Mehrere Versicherer wie die CSS und Helsana haben sich darauf geeinigt.
  • Dieses Modell muss jedoch noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Das Impfen in Apotheken ohne ein ärztliches Rezept soll von der Grundversicherung übernommen werden. Die Versicherer CSS, Helsana, Sanitas, KPT und Swica haben sich auf ein entsprechendes Modell geeinigt – jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.

Gibt der Bundesrat grünes Licht, tritt die neue Lösung per 1. Januar 2023 in Kraft, wie der Krankenkassenverband Curafutura am Montag mitteilte.

Durchimpfungsrate erhöhen

Der Ausgehandelte Tarif für den Impf-Akt – also exklusive Impfstoff – liegt demnach bei 25 Franken. Die Grundversicherung soll allerdings auch die Kosten des Impfstoffs übernehmen.

Mit der geplanten Neuerung will Curafutura die Durchimpfungsrate erhöhen und die Volksgesundheit verbessern. Der niederschwellige Zugang sei ein Bedürfnis der Versicherten, die Nachfrage nach Impfungen in Apotheken sei spürbar gestiegen.

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Eine Person wird geimpft. (Symbolbild) - Keystone

Bisher werden laut Mitteilung die Kosten für eine Impfung in der Apotheke nur dann von der Versicherung übernommen, wenn dafür ein ärztliches Rezept ausgestellt wurde.

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