Grosse Umsetzungsdefizite bei Lohngleichheitsanalysen
Der Bundesrat reagiert auf den Bericht des Bundesamts für Justiz, der die ungenügende Befolgung der Lohngleichheitsanalysen-Pflicht kritisiert.

Die neue Pflicht zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen wird ungenügend befolgt. Dies ist das Fazit eines Berichts des Bundesamts für Justiz. Nun reagiert der Bundesrat.
Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllten ihre Pflicht nicht, schrieb die Landesregierung. Sie nahm anlässlich ihrer Sitzung am Freitag von dem Bericht Kenntnis.
Bundesrat will Bericht zur Lohngleichheitsanalyse bereits 2027 vorlegen
Der Bundesrat möchte nach eigener Aussage möglichst rasch herausfinden, ob die gesetzliche Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern beiträgt. Er will nun seinen Bericht zur Wirksamkeit der Massnahme bereits Ende 2027 verabschieden statt wie ursprünglich geplant erst im Jahr 2029.
Die Ergebnisse sollten zeigen, ob zur Erreichung der in der Verfassung festgehaltenen Lohngleichheit zusätzliche Massnahmen nötig seien, hiess es. Die Kontrollpflicht gilt seit Juli 2020. Ihr unterstehen Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten.