Gerichtskommissionspräsident ist offen für Disziplinaraufsicht
Nach der Affäre um zwei Bundesrichter zeigt sich Gerichtskommissions-Präsident Leo Müller offen für eine Disziplinaraufsicht über das Bundesgericht.

Gerichtskommissionspräsident Leo Müller hat sich offen für eine Disziplinaraufsicht über Bundesrichter gezeigt. Die Affäre um zwei Bundesrichter zeige, dass es ein solches Instrument wohl brauche, sagte er im Interview mit «Schweiz heute».
Er begegne der Idee einer Disziplinaraufsicht zwar mit einer gewissen Zurückhaltung, sagte Müller. Ein solches Instrument könnte aber ermöglichen, fehlbare Gerichtsmitglieder mit milderen Massnahmen als einer Nichtwiederwahl zu sanktionieren. Als Beispiele nannte er einen Verweis oder eine Versetzung.
Entscheidend sei, dass in einem allfälligen Disziplinargremium keine Politiker sässen und kein Einfluss auf die Rechtsprechung ausgeübt werde. Andernfalls wäre die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.
Müller warnte zugleich vor den Folgen der Affäre für das Ansehen des höchsten Schweizer Gerichts. «Die Glaubwürdigkeit des Bundesgerichts steht auf dem Spiel», sagte er. Das Gericht müsse seine internen Probleme selbst lösen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass das Parlament Einfluss auf die Justiz nehme und die Gewaltentrennung ins Wanken gerate.
Die Aussagen fallen mit einer öffentlichen Beratung des Bundesgerichts am Donnerstag zusammen. Das Gericht befasst sich erstmals materiell mit einem Revisionsgesuch, das nach Bekanntwerden der inzwischen beendeten Beziehung zwischen Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf eingereicht wurde.
Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Beziehung als «dauernde Lebensgemeinschaft» im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes einzustufen ist. Eine solche ist zwischen Mitgliedern des Bundesgerichts nicht zulässig.
Der Entscheid könnte Auswirkungen auf weitere hängige Revisionsgesuche haben. Zudem steht die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts in der Wintersession bevor. Die Gerichtskommission muss entscheiden, wen sie dem Parlament zur Wiederwahl empfiehlt.






