Gegner befürchten steigende Prämien durch Efas-Vorlage
Die Gegner der Vorlage für die einheitliche Finanzierung aller ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (Efas) sind am Dienstag in den Abstimmungskampf gestartet. Die vom Parlament verabschiedete Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bringe Verschlechterungen für die Bevölkerung mit sich. Vor allem der Einbezug der Langzeitpflege würde längerfristig zu einem weiteren Prämienschub führen.
So argumentierten der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), die Gewerkschaft Unia sowie Vertreterinnen und Vertreter von Grünen und SP am Dienstag. Der VPOD hatte das Referendum gegen die vom Parlament im Dezember 2023 beschlossene Änderung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ergriffen.
Steigende Pflegekosten und höhere Prämien
Aufgrund der Alterung der Gesellschaft nähmen die Ausgaben in der Langzeitpflege (Heime und Spitex) besonders stark zu. Genau an diesen Ausgaben sollten sich die Prämienzahler künftig immer mehr beteiligen, hiess es an der Medienkonferenz. Denn der heute gültige Kostenbeteiligungsdeckel werde im Zuge der Änderung des KVG aus dem Gesetz gestrichen.
«Nach einer Übergangsfrist von vier Jahren kann der Bundesrat die Beiträge laufend erhöhen, sowohl bei der Pflege zu Hause als auch im Pflegeheim.» Dies sagte etwa Nationalrat David Roth (SP/LU). Unter dem Strich drohe damit längerfristig ein weiterer Prämienschub sowie eine Erhöhung der Kosten, welche die Patienten selber tragen müssten.
Gegner befürchten «Machtübernahme»
Auch befürchten die Gegner, dass die Kantone mit der Einführung eines landesweiten, einheitlichen Finanzierungsschlüssels die Verantwortung für die Pflege im Heim oder durch die Spitex aufgeben würden. «Mit Efas würden zusätzlich zu den 35 Milliarden Prämiengeldern jedes Jahr 13 Milliarden unserer Steuergelder durch private Kassen, ohne demokratische Legitimation und ohne Transparenz, verwaltet.» Dies sagte SGB-Präsident und Ständerat Pierre-Yves Maillard.
Mit einem Rückzug der Kantone aus der Finanzierungs- und Organisierungsverantwortung für Pflegeheime und Spitex würde privaten, gewinnorientierten Akteuren der «rote Teppich» ausgerollt. Laut den Gegnern könnten sich letztere die lukrativsten Patientinnen und Patienten aussuchen. Gleichzeitig hätten die Kassen ein Interesse an einer Rationierung der Grundversorgung, um mehr Zusatzversicherungen verkaufen zu können. Verlierer wären alle Normalversicherten.
Die Reform würde es den Krankenkassen aus der Sicht der Gegner ermöglichen, die Kontrolle über das gesamte Gesundheitssystem zu übernehmen. «Mit der Revision käme es zu einer gewaltigen Machtverschiebung hin zu den Krankenkassen und weg von der demokratischen Steuerung, aber auch vom medizinischen Entscheid und den Bedürfnissen der Patientinnen.» Dies sagte die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber.
Druck auf Pflegende und Patienten
So müsste mit den Kassen ein neuer Einheitstarif ausgehandelt werden. Wo dieser zu liegen käme, sei völlig offen. Klar sei lediglich, dass dabei die öffentlichen Einrichtungen, die heute bereits viele Zusatzlasten tragen müssten, zuallererst unter Druck kämen.
«Die Versorgungsqualität würde zwangsläufig sinken. Leute mit hohem Pflegebedarf würden nicht mehr gleich gut betreut wie heute», sagte Natascha Wey, Generalsekretärin des VPOD. Für Patienten ohne teure Zusatzversicherungen drohe somit eine Verschlechterung der Versorgungsqualität.
Opfer wären laut den Gegnern auch die Pflegenden. Die Reform würde den Druck auf das Pflegepersonal nämlich noch erhöhen – im offenen Widerspruch zur von Volk angenommenen Pflegeinitiative. «Durch die Abschaffung der bestehenden Finanzierungsmechanismen wird der bereits bestehende Druck auf das Personal noch verstärkt. Die Folge wird eine beschleunigte Abwanderung von Personal aus der Langzeitpflege sein», sagte Véronique Polito, Vizepräsidentin der Unia.
Bund erhofft sich Kosteneinsparungen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider argumentierte bei der bundesrätlichen Ja-Empfehlung, dass die Vorlage eine Entlastung für die Prämienzahlerinnen und -zahler bringe. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) beseitigt die einheitliche Finanzierung offensichtliche Fehlanreize, fördert ambulante Behandlungen und hilft, unnötige Spitalaufenthalte zu vermeiden.
Der Bund erhofft sich eine Verbesserung der Versorgungsqualität und Kosteneinsparungen. Die Volksabstimmung findet am 24. November statt. Bundesrat und Parlament empfehlen, die KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen anzunehmen.