Für Iraner in der Schweiz soll neu auch Schweizer Recht gelten
Für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz soll nach dem Ständerat auch Schweizer Recht gelten. Aufgrund eines alten Staatsvertrages ist dies in einigen Bereichen heute noch nicht der Fall.

Die kleine Kammer hat der Vorlage des Bundesrates einstimmig zugestimmt. Das Geschäft geht nun noch an den Nationalrat.
Ein alter Staatsvertrag von 1934 zwischen der Schweiz und dem damaligen Kaiserreich Persien sieht vor, dass für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz das iranische Personen-, Familien- und Erbrecht gilt. Dies führte regelmässig zu Problemen, wenn die Vorschriften des iranischen Rechts wesentlich von den Schweizer Grundsätzen abwichen.
«Seit dem Mullah-Regime basiert das iranische Recht auf der Scharia», sagte Ständerätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG). «Solche Elemente dürfen nicht in die schweizerische Rechtsordnung und in Verfahren einfliessen.»
Künftig soll auch für iranische Staatsangehörige in der Schweiz im Personen-, Familien- und Erbrecht grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Anders als die Schweiz halte der Iran am Heimatrecht fest. Für Schweizerinnen und Schweizer im Iran gelte auch künftig das schweizerische Personen-, Familien- und Erbrecht.
«Früher machte diese Regel Sinn, heute führt sie zu Rechtsunsicherheit und Ergebnissen, die nicht mit dem Schweizer Recht oder Schweizer Werten vereinbar sind», sagte Bundesrat Beat Jans. Die Änderung stärke die Rechtssicherheit der betroffenen Personen in der Schweiz konkret.






