Die Schweizer Stimmenden genehmigen Förderprogramme im Umfang von 3,2 Milliarden Franken zur Unterstützung des Klimaschutzes.
Klimaschutz-Gesetz
Programme zur Förderung des Klimaschutzes sollen zu Beginn des Jahres 2025 beginnen. (Symbolbild) - Pexels

Mit dem Klimaschutz-Gesetz haben die Stimmenden Förderprogramme im Umfang von 3,2 Milliarden Franken genehmigt. Diese sollen Anfang 2025 starten, zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Klimaschutz-Gesetzes. Der Bundesrat will Mehrfamilienhäuser ins Zentrum des Programms für Sanierungen und den Heizungsersatz stellen.

Die für die Umsetzung des im Juni 2023 an der Urne gutgeheissenen Klimaschutz-Gesetzes nötige Klimaschutz-Verordnung hat der Bundesrat am Mittwoch bis zum 1. Mai in eine Vernehmlassung gegeben. Das Gesetz setzt die Marken für den Weg der Schweiz bis zum Netto-Null-Ziel 2050. Im Juni hiess das Stimmvolk auch Finanzhilfen für den Ersatz von Heizungen und Sanierungen sowie die Förderung von innovativen Technologien gut; insgesamt 3,2 Milliarden Franken.

Mehrfamilienhäuser als Fokus

In den Vordergrund des Sanierungsprogramms will der Bundesrat Mehrfamilienhäuser stellen. Das Programm solle auf Bereiche fokussieren, in denen die heutige kantonale Förderung zu wenig greife, schrieb er. Ein weiterer Schwerpunkt des Umbauprogramms soll der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne Heizsysteme sein. Das Klimaschutz-Gesetz sieht zudem vor, dass Unternehmen ihren Treibhausgasausstoss bis 2050 auf null reduzieren.

Legen Firmen einen Fahrplan vor, der sich an gewisse Bedingungen hält, und wenden sie für das Erreichen des Klimaziels innovative und klimaschonende Technologien an, können sie Unterstützung beantragen. Bund und Kantone müssen gemäss dem Klimaschutz-Gesetz vorausschauend für den Schutz vor dem Klimawandel sorgen. Dafür sieht die Klimaschutz-Verordnung eine Plattform vor.

Diese soll Vertretern von Behörden, Wissenschaft, Wirtschaft und ziviler Organisationen helfen, sich zu vernetzen für die Anpassung an den Klimawandel. Die Bundesverwaltung muss gemäss Klimaschutz-Gesetz bereits 2040 das Netto-Null-Ziel erreichen. Die Bestimmungen dazu will der Bundesrat so bald wie möglich in die separate Vernehmlassung schicken. Das Finanzdepartement muss bis Ende 2024 eine Verordnung über die Berichterstattung in «Klimabelangen» für Finanzinstitute vorlegen.

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