Eine parlamentarische Initiative aus der GLP-Fraktion fordert einen Strafrechtsbestand für Folter. Einen solchen gab es in der Schweiz bislang noch nicht.
Nationalrat
Der Schweizer Nationalrat. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Folter soll in der Schweiz ein eigener Straftatbestand werden.
  • Mehr als 30 Nationalrätinnen und -räte unterzeichneten eine parlamentarische Initiative.
Ad

Folter soll im Schweizer Strafrecht als eigener Straftatbestand aufgeführt werden. Die Rechtskommissionen beider Kammern sind mit einer parlamentarischen Initiative aus der GLP-Fraktion einverstanden. Mehr als 30 Nationalratsmitglieder unterzeichneten das Begehren.

Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) entschied einstimmig, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) kann nun einen Vorschlag ausarbeiten und dabei den Straftatbestand der Folter klar umschreiben.

Uno wies Schweiz wiederholt darauf hin

Die meisten Folterhandlungen seien in der Schweiz bereits strafbar, hiess es in der Mitteilung. Ausdrücklich verboten sei Folter aber nur im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit Kriegsverbrechen. Das genüge nicht, befand die RK-S.

Die Kommission verweist auf das Völkerrecht und die Verpflichtungen, welche die Schweiz mit der Ratifikation des Uno-Übereinkommens gegen Folter eingegangen ist. Werde das Strafgesetzbuch mit dem Tatbestand der Folter ergänzt, schaffe dies auch Rechtsparallelität für die internationale Rechtshilfe.

Laut der Initiative legte namentlich das Uno-Komitee gegen Folter der Schweiz wiederholt nahe, einen spezifischen Foltertatbestand ins Strafrecht aufzunehmen. In anderen Vertragsstaaten habe ein spezifischer Straftatbestand mit einer Definition von Folter präventive Wirkung gezeigt.

Über 30 Nationalräte sind Mitunterzeichner

Wegen der Lücke im Strafrecht könnten Täterinnen und Täter und deren Komplizinnen und Komplizen einer angemessenen Bestrafung entgehen, heisst es zur Begründung der Initiative. Die Schweiz laufe deshalb Gefahr, in naher Zukunft vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt zu werden.

Eingereicht hatte die parlamentarische Initiative Nationalrat Beat Flach (GLP/AG). Über 30 Nationalrätinnen und Nationalräte aus allen Fraktionen hatten die Initiative mitunterzeichnet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MenschenrechteNationalratBeat FlachGLP