Finanzkontrolle kritisiert Abstimmungstexte als zu lückenhaft

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Bern,

Die Finanzkontrolle sieht Lücken in den Abstimmungsbroschüren. Auch anderswo gebe es Verbesserungspotenzial.

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Die Schweizer Abstimmungsbüchlein sind zu lückenhaft, findet die EFK. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finanzkontrolle kritisiert Abstimmungstexte als zu lückenhaft.
  • Sie prüfte sieben Fälle vertieft – bei drei der Vorlagen enthielten die Prognosen Mängel.
  • Die Unsicherheit von Prognosen werde zu selten thematisiert, meint die EFK.

Wer einen Stimmzettel ausfüllt oder im Parlament abstimmt, sollte über Folgen des Entscheides informiert sein und sich auf diese Informationen verlassen können. Doch die Finanzkontrolle ortet Lücken in den Abstimmungsbroschüren und auch in den Botschaften des Bundesrates ans Parlament.

Die am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung hatte der Bundesrat bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) im September 2024 in Auftrag gegeben. Zuvor hatte der Bund publik gemacht, dass die AHV-Ausgaben 2033 deutlich tiefer ausfallen dürften als bisher angenommen. Grund waren fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm.

Mängel festgestellt

2022 hiessen die Stimmenden die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre gut. Das Nein-Lager verlangte nach den korrigierten AHV-Zahlen erfolglos, die Abstimmung zu annullieren.

Eine Wiederholung der Abstimmung – wegen falscher Angaben zu betroffenen Paaren – verlangte das Bundesgericht bisher nur bei der Initiative gegen die Steuer-Heiratsstrafe der damaligen CVP.

Sollte eine Abstimmung wegen falscher Angaben wiederholt werden?

Der Bundesrat erliess 2020 neue Vorgaben für quantitative Prognosen in Botschaften ans Parlament und im roten Abstimmungsbüchlein. Laut der EFK sind diese Vorgaben zwar angemessen. Sie seien aber weder verbindlich noch würden sie systematisch angewandt, kritisiert sie.

Die EFK prüfte sieben Fälle vertieft. Bei drei dieser Vorlagen enthielten die Prognosen zu den Auswirkungen eines Ja oder Nein Mängel, wie sie feststellte.

Zunächst mahnt die EFK Vollständigkeit und Transparenz an. Für den 2024 abgelehnten Nationalstrassen-Ausbauschritt etwa hätten mehr Kosten ausgewiesen werden müssen, als die im Abstimmungsbüchlein genannten 4,9 Milliarden Franken. Die Rede ist von zusätzlichen 1,4 Milliarden Franken respektive einem Total von 6,3 Milliarden Franken.

AHV
Das Nein-Lager verlangte nach den korrigierten AHV-Zahlen erfolglos, die Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre zu annullieren. - keystone

Bei den prognostizierten 4,9 Milliarden Franken sei eine aktualisierte – höhere – Kostenschätzung weggelassen worden, so die EFK. Auch die Mehrwertsteuer und die Teuerung seien nicht enthalten gewesen. Dass im Büchlein auf die vollständigen Angaben in der Botschaft ans Parlament verwiesen werde, genügt laut der EFK nicht.

Positives Beispiel

Als positives Beispiel führt die Finanzkontrolle die 2024 angenommene Efas-Reform auf – die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen. Im Abstimmungsbüchlein war von einem Einsparpotenzial von jährlich 440 Millionen Franken die Rede.

Dazu sei vermerkt worden, dass es sich um eine Schätzung handle und sich das Sparpotenzial innerhalb einer Bandbreite bewege, schrieb die EFK. Ein Datenexperte sei durchgehend einbezogen worden. Sie empfiehlt dieses Vorgehen für alle Vorlagen mit Tragweite.

EFK
Die EFK empfiehlt weiter Qualitätskontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip bei Prognosen. - keystone

Die Unsicherheit von Prognosen werde zu selten thematisiert, hält die Finanzkontrolle dazu fest. «Die Stimmbevölkerung und das Parlament sollten umfassender darüber informiert werden, wie sehr sie den Zahlen vertrauen können.»

Die EFK empfiehlt weiter Qualitätskontrollen nach dem Vier-Augen-Prinzip bei Prognosen. Zudem solle der Bundesrat festlegen, unter welchen Voraussetzungen bei Vorlagen mit grosser Tragweite eine externe Kontrolle zwingend ist.

Umstrittene Rolle der Bundeskanzlei

Eine Empfehlung richtet sich an die Bundeskanzlei. Enthalten Grundlagen für Entscheide Prognosen, soll sie die Zuständigen beraten und Aussagen überprüfen können. Der Bundesrat ist gemäss seiner Stellungnahme im Bericht nur teilweise einverstanden.

Er will keine «Vermischung der Verantwortlichkeiten». Seiner Ansicht nach sollen die zuständigen Fachämter für korrekte Prognosen und deren korrekte Darstellung verantwortlich bleiben.

Die Mängel bei den Zahlen zur Heiratsstrafe-Initiative sowie zu den erwarteten Kosten für die AHV seien zwar aufgearbeitet worden, attestiert die EFK dem Bund schliesslich. Doch daraus gezogene Lehren der zuständigen Stellen seien meist nicht an weitere Bundesämter gegangen. Hier müsse der Bundesrat Abhilfe schaffen.

Der Bundesrat ist «insgesamt einverstanden» mit den Empfehlungen der EFK. Er will die Verantwortungen und Prozesse in den Ämtern stärken und durch eine gezielte Überprüfung ergänzen.

Er pocht aber auf eine verhältnismässige Umsetzung, «weitestgehend» ohne zusätzliche Ressourcen. Der Aufwand für Rechtsetzungsvorhaben will der Bundesrat nicht generell unverhältnismässig erhöhen.

Kommentare

User #2171 (nicht angemeldet)

Die Abstimmungsbroschüren müssen genauer, bebildeter und hintergrundinformativer werden....

User #3136 (nicht angemeldet)

Ich finde es auch nicht gut das der Bundesrat dein Kommentar abgibt .. er sollte neutral sein .. das Volk stimmt ja ab weil die Politiker sich ja nicht einig wurden daher sollten sie sich ganz raus halten und auch diese Plakate von denn Parteien sollten man verbieten!

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